Hi Törtchen,
ich will das mal richtig erklären, da einige Kommentar nicht so ganz gut erklärt sind.
In F wird immer nachträglich versteuert, also zu zahlst die Steuern für 2012 im Jahr 2013 usw.
Grundsätzlich muss du für das Umzugsjahr (bei dir 2012)
eine Steuererklärung machen, wie für alle anderen Jahr auch.
Wenn du von September bis Dezember 2012 so gut verdient hast, dass du steuerpflichtig wirst, müsstest du auch welche bezahlen in F (im Oktober zu bezahlen).
Anders als in D wird in F
nicht der Progressionsvorbehalt mit eingerechnet, somit bezahlen die meisten im Jahr des Umzugs keine Steuern!
Formulare:
Kommen im ersten Jahr bei den meisten nicht automatisch, musst du auf dem f. Finanzamt holen.
Bezahlen:
Nach meiner Info geht das so:
Für das erste Jahr, zu zahlen im Oktober.
Für das zweite Jahr, kann auf dreimal bezahlt werden (Februar, .... Oktober), muss aber nicht, du kannst auch bei einmal jährlich bleiben.
Ab dem dritten Jahr kannst du monatlich bezahlen, du kannst auch bei einmal jährlich bleiben.
Hoffe ich hab das richtig erklärt.
Steht aber auch vieles im WIKI, gell.
