Hi,
also keine Ahnung wie du das gemacht hast, vielleicht haben sich ja auch die Gesetze geändert.
Viel leicht hast du auch nur Glück gehabt.
Ich hatte die Masche auch versucht, habe dann ein Schreiben mit folgendem Text erhalten:
"Die hiermit angeforderten Angaben bzw. Belege werden aufgrund der §§ 90,93,97 und 149 ff. Abgabenordung erbeten."
Darin wird ausdrücklich erklärt dass du alles offenlegen musst.
Grüße
Ja, genau so klang das

Habe jetzt nochmal in unsere Unterlagen geschaut. Widersprochen haben wir mit folgende Unterlagen
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Anmeldebestätigung in Frankreich
- Kopie des Reisepasses aus der der Wohnsitz in Frankreich hervorgeht
- Bescheinigung des französischen Finanzamtes, aus dem hervorgeht, dass der Wohnsitz in Frankreich besteht und wir damit der französischen Besteuerung als Grenzgänger im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen ab dem Zeitpunkt des Umzugs unterliegen und somit es die deutsche Steuer nichts mehr angeht, was wir danach im Jahr noch verdient haben. Wir haben später noch den Steuerbescheid aus Frankreich nachgereicht. Aus DE haben wir einen Großteil der einbehaltenen Lohnsteuer auf jeden Fall so zurückbekommen.
LG
Sabine