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Autor Thema: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?  (Gelesen 8398 mal)

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Offline locosnight

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Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« am: 06. Dezember 2011, 11:48:32 »
salut,
ich wollte mal wissen ob ich die Taxe d`Habitation bezahlen muß obwohl ich arbeitslos war. also ich soll die taxe für 2010 bezahlen obwohl ich das ganze jahr arbeitslos war. also ich bin mir nicht sicher, aber jemand hat mir gesagt das ich eigentlich keine bezahlen müsste wenn ich arbeitslos bin.
grüße alex

Offline Ralph

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2011, 18:34:09 »
Das wäre mir neu...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline moonshadow503

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2011, 19:03:02 »
Hallo,

du kommst leider nicht drum herum zu zahlen. Was du machen kannst, ist dir einen Termin zu holen und es persönlich besprechen, es kommt dann auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Höhe der Steuer an und es wird unter Umständen etwas weniger werden. Aber zahlen musst du.

Gruss

Offline cogee

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2011, 22:00:36 »
früher galt die befreiung für RMI empfänger, den oder das RMI gibt es aber nicht mehr, ebenso wenig wie die bereiung der wohn- bzw grundsteuer

kaefermichel

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2011, 14:09:18 »
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie vollstreckt wird wenn nicht geleistet wird.

Wird gleich in das Arbeitseinkommen bzw. hier in das Arbeitslosengeld vollstreckt bzw. gepfändet oder kommt der Huissier zur Vollstreckung vorbei?

Kann die Zahlungsverpflichtung bei Nichtzahlung auf den Vermieter übergehen?

Grüße

Offline moonshadow503

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2011, 18:17:50 »
wenn du nicht zahlst ist es genauso wie in Deutschland - es geht zum gerichtlichen Weg, wird also nur unnötig teurer - wenn Du arbeitslos bist kann man zwar nicht pfänden, aber der gerichtliche Weg bleibt. Wenn man arbeitslos ist gibt es höchstens die Möglichkeit, ein Gespräch zu finden, um die Steuer in Raten zu bezahlen.

kaefermichel

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #6 am: 07. Dezember 2011, 19:13:20 »
Das ist klar, dass die Nichtentrichtung weitere Kosten nach sich ziehen wird! Das war nicht die Frage.

Ich brauche lediglich die Info, wie vollstreckt werden wird!
Wird gleich der Arbeitslohn bzw. Arbeitslosengeld gepfändet oder kommt der Huissier zum Vollstrecken vorbei. Das gilt auch für Steuerschulden ggü. dem französischen Finanzamt. Hat dazu jemand Erfahrungen gemacht.

Du schreibst dass in Arbeitslosengeld nicht gepfändet werden kann. Ist das abhängig von einer Höhe oder prinzipiell nicht in Arbeitslosengeld?

Offline Alice

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2011, 08:59:18 »
Hallo, was ist die Taxe d´Habitation? Danke :-)
Viele Grüße :-)

Offline Ralph

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2011, 09:09:50 »
Hallo,

das ist die Wohnsteuer die jeder bezahlt der in Frankreich wohnt.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2011, 10:33:05 »
Hmmmm, die Wohnsteuer nicht mehr bezahlen müssen wenn man arbeitslos ist, wäre ja in anderer Sicht noch so ein Ding.

Denn es gibt zwei Arten von Arbeitslosigkeit. Die zweite Art nennt sich Rente.

Nur, irgendwie ist unlogisch davon auszugehen man müsse nicht mehr Wohnsteuer bezahlen, weil im einen Fall man ja einkommensmäßig Arbeitslosengeld, im anderen Falle Rente bekommt.

Oder ist etwa meine diesbezügliche Überlegung unlogisch?
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Jan-Saarbruecken

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Re: Taxe d`Habitation bezahlen bei Arbeitslosigkeit?
« Antwort #10 am: 08. Februar 2013, 16:35:36 »
Diese besagte Steuer....hat man eigentlich woanders dafür eine Einsparung?
Und ist die eigentlich auch im Arbeitslosengeld mit eingerechnet, ich sage mal, wie eine Fahrkarte in ALG"?
Da bekommt man ja einen bestimmten Satz und "offiziell" ist das ja gesplittet,was damit alles abgedeckt wird.
Ist das auch für F so?