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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Jeanny1785 am 09. Dezember 2009, 11:29:05

Titel: Taxe d'habitation /Wohnungssteuer
Beitrag von: Jeanny1785 am 09. Dezember 2009, 11:29:05
Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche meinen Bescheid für die Wohnsteuer bekommen.
Was ich nicht verstehe ist, dass es immer heißt, wer zum 01. eines Jahres einzieht, muss für das komplette Jahr bezahlen. wer später einzieht, muss erst für das nächste Jahr bezahlen.  Nun bin ich erst im August 2008 eingezogen, und danach müsste ich ja eigentlich nichts bezahlen. Dem ist aber laut Bescheid nicht so.
Im Juli 2009 bin ich wieder nach Deutschland gezogen, d. h. ausgezogen und müsste dann auch komplett für 2009 bezahlen. Unterm Strich würd ich ja doppelt bezahlen, das kann doch nicht sein?!
Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße Jeanny
Titel: Re: Taxe d'habitation /Wohnungssteuer
Beitrag von: Ricky am 09. Dezember 2009, 12:51:09
Hallo Jeanny,
dein Wohnsteuerbescheid müsste sich auf das Jahr 2009 beziehen. Da du am 01.01.2009 in dieser Wohnung gewohnt hast, ist das die Grundlage deiner Steuerpflicht für 2009.

Wieso bist Du der Meinung, du würdest doppelt bezahlen?

Grüße,
Ricky
Titel: Re: Taxe d'habitation /Wohnungssteuer
Beitrag von: Jeanny1785 am 09. Dezember 2009, 13:40:21
also wenn ich ehrlich sein soll, hab ich gedacht, der Bescheid ist rückwirkend, also für 08, sowie das bei der Einkommenssteuer auch immer ist. Wenn er für 09 ist, dann ist alles korrekt. Muss ihn nochmal überfliegen.
Vielen Dank für den Hinweis  :doppeld: