Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frage an die Selbständigen (Einzelunternehmer) oder diejenigen die Ahnung haben.  (Gelesen 3575 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Hallo folgende Probleme,
ich habe vor eine Fa zu eröffnen (Elektromeister/ Einzelunternehmen) Sitz der Fa. ist innerhalb der Grenzzone. Ziel und Wesen der Fa ist vorerst egal.

Mein Steuerberater hat momentan wohl sein Telefon nicht abgesetzt sondern versetzt bekomme in einfach nicht, geschlossen wegen Reichtum wäre auch ne Möglichkeit.

Jetzt sagen mir Leute allerdings keine Grenzgänger ich müßte als Einzelunternehmer wieder Steuern in D zahlen, ich rede nicht von betrieblichen Steuern sondern von meinem Gewinn vor Steuer sofern vorhanden.

Frage 1: Stimmt es das ich als Grenzgänger wieder Steuern in D bezahlen muß wenn ich die Fa in D habe?

Nächstes Problem, mein Lieferant möchte bei der Kundeneinschreibung die Steuernummer, bis jetzt habe ich vom Finanzamt die erforderlichen Unterlagen noch nicht. weiß aber das ich als Einzelunternehmer mit der gleichen Nr. wie bei der normalen EKst in D versteuert werde, habe ich aber in F nicht mehr.

Frage 2: Wie verhält es sich mit der Steuernummer? Wird die französische genommen?

Fragen über Fragen und mein Steuerberater sitz wahrscheinlich in Barbados ohne Telefon aber mit einem guten Cocktail in der hand am Pool.

Nun erzählt mal bitte wie es bei euch so läuft.

Gruß
Uwe

P.S.: Ist in Kuwait alle einfacher. Du zahlst was an deinen Sponsor (Verhandlungssache) und etwas für Laborrights /bei uns die BG+SV) und das wars.

Offline noba0000

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 34
    • Profil anzeigen
Hallo!

Zu 1.) JA

Die Gewinne werden ausschließlich in D versteuert!
Deutsche Firma , Deutsche Steuern! 
Bei ner GmbH ists unter Umständen anders, da Du Dir ja ein Gehalt auszahlst, das dann in F versteuert wird; Für den Umsatz und das Einkommen Deines Ladens hält das deutsche Finanzamt dann aber die Hand auf.
.... das währe auch der Fall wenn Deine Firma Ihren Sitz innerhalb der Grenzone in Deutschland hätte. Das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft nur Löhne!


Zu 2.) Die deutsche Steuernummer zählt

...deutsche Firma, deutsche Rechnungen, deutsche Steuernummer .... deutsche Steuer.   :'(


Mach Deinen Laden doch in F auf?! ...unter Umständen läut das dann ähnlich wie in Kuwait   :-D

LG

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

hab jetzt Denkanstöße fürs Gespräch mit dem Fina und mit dem Steuerberater. wenn er zurückkommen sollte.
Vielleicht mal ne kleine Bombendrohung loslassen, hab ja jetzt einiges gelernt :-D :-D

Hmm das mit dem in Frankreich eröffnen habe ich mir überlegt, ist aber alles sehr französisch und ich weiß nicht ob einige meiner Kunden einer französischen Fa überhaupt einen Auftrag geben dürfen alleine die Frage danach könnte schon einen gewissen Abstand erzeigen.
« Letzte Änderung: 10. November 2008, 20:36:07 von Uwe »