Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Studienkosten des Kindes absetzbar?  (Gelesen 5778 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Eike

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Studienkosten des Kindes absetzbar?
« am: 16. Mai 2013, 11:18:07 »
Hallo,

meine Tochter studiert zur Zeit. Zu diesem Zweck haben wir eine Wohnung gemietet. Können diese Kosten irgendwo an der Steuer geltend gemacht werden?
Wie sieht es mit Bus und Tram Tickets aus, sind diese absetzbar?

besten Dank für die Hilfeur diesel

Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #1 am: 16. Mai 2013, 16:03:28 »
Hallo Eike,

ja, Unterhaltskosten (Studium) können geltend gemacht werden. Schau mal auf dem blauen Bogen, da findest du eine Rubrik: Pensions alimentaires. Es gibt allerdings einen Höchstsatz, den du in Anrechnung bringen kannst. Der liegt bei € 5 698,00.
Auch wenn die Kosten darüber hinausgehen, trotzdem dann diesen Gesamtbetrag einsetzen. Das Finanzamt wird dann lediglich nur den Satz von € 5 698,00 berücksichtigen. An Kopien legen wir immer jährlich bei: Kopie Studi-Ausweis, Kopien Kontoauszüge (daraus sind die Unterhaltskosten an den Studiosi ja ersichtlich - übrigens, alles andere wurde geschwärzt).

LG Gabrielle

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #2 am: 16. Mai 2013, 17:06:54 »

Ja, das ist eine Möglichkeit.

Eine Alternative gibt es, wenn die Tochter volljährig, nicht verheiratet, ohne eigene Kinder und noch keine 25 Jahre alt ist. Dann kann sie als 'rattachée' (genau so wie Minderjährige) zum steuerlichen Haushalt gezählt werden. Der Vorteil, die Steuern der Eltern ermäßigen sich, weil der Familienquotient um 0,5 oder 1 erhöht wird.
Man darf sich die günstigere Lösung aussuchen.


Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #3 am: 16. Mai 2013, 17:44:43 »
Hi Pif,

du schreibst: Dann kann sie als 'rattachée' (genau so wie Minderjährige) zum steuerlichen Haushalt gezählt werden.

Frage: Muss sie dann nicht auch im Haushalt der Eltern gemeldet sein? Denn, das ist doch gerade bei Studenten überwiegend nicht der Fall. Und, im Falle von Eike: meine Tochter studiert zur Zeit. Zu diesem Zweck haben wir eine Wohnung gemietet.

Wäre interessant, zu wissen.

LG Gabrielle

Offline Stini

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 177
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #4 am: 16. Mai 2013, 18:21:55 »
Hallo Gabrielle,

das Thema hatten wir ja schon einmal...also unsere Kinder haben beide in Deutschland eine eigene Wohnung zwecks Studium und werden trotzdem bei der Steuererklärung zum Haushalt mitgezählt. Es ist so, wie pifolog geschrieben hat; man hat die Wahl welche der beiden Lösungen man nimmt. Unsere Steuerberaterin (Spezialistin für franz. Steuerrecht speziell Grenzgänger) sagt, dass es ganz egal ist, wo die Kinder studieren, so lange sie noch keine 25 sind und von den Eltern finanziert werden, können sie mitgerechnet werden...

lg

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #5 am: 16. Mai 2013, 19:36:51 »

Salut Gabrielle,
salut Stini,

ja das stimmt so, wie du Stini auch bestätigst.
Mit ihr hatte ich vor einiger Zeit schon mal darüber geredet.
Es funktioniert sogar, wie in Stinis Fall, wenn die Kinder im Ausland studieren.
Und es kommt noch toller: Bei Studenten, die rattachés sind, muss noch nicht mal eine Bedürftigkeit vorliegen. Sie dürfen eigene Einkünfte haben. Die werden dann eben zum Haushaltseinkommen mit gezählt.

Wenn Eike noch Fragen hat, wie man die günstigere Lösung herausfinden kann oder welche Formalitäten nötig sind, nur zu.
Es gibt hier noch einige, die das wissen.

bonne soirée


Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #6 am: 17. Mai 2013, 06:19:54 »
Wusste ich's doch immer: wir sind schon ein schlaues Forum.

Danke euch beiden für die "Aufklärung" - ihr wisst ja, dererlei und anderes in Erfahrung zu bringen, davon profitieren auch die freundlichen Nachbarn.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

Offline Eike

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« Antwort #7 am: 17. Mai 2013, 09:29:10 »
Ja, es stimmt, es ist ein schlaues Forum hier!
Ich danke euch für die Hilfe.

Beste Grüsse
Eike