Wer Steuerausländer ist, weil er in Frankreich wohnt und auch dort Steuerpflichtig ist, dann müsst ihr in Deutschland überhaupt keine Kapitalertragssteuer abführen.
Wenn ihr euren Steuerstatus korrekt bei der Bank, Fondsgesellschaft etc. gemeldet habt, dann funktioniert das auch. Falls ihr das bisher nicht getan habt, dann gibt es eine Möglichkeit die Steuern wieder über das Betriebsstättenfinanzamt der jeweiligen Bank / Gesellschaft wieder zurück zu holen.
Die Kapitalerträge sind dann vollständig in Frankreich zu versteuern.
Wenn ein Schlaumeier jetzt denkt, dass mach ich gar nicht. Seit 2016 melden Finanzinstitute von über 80 Ländern untereinder die Konten und Kapitalerträge. D.h. das Finanzamt in Frankreich bekommt das auf jedenfall mitgeteilt. Die hinken bei der Auswertung zwar noch Jahre hinterher... aber die ersten Fälle wo hier Steuerhinterziehungen aufgeflogen sind kenne ich schon.
Das übrigens auch zum Thema Angabe der Konten in der Steuererklärung. Ich weiß gar nicht wo hoch aktuell die Bußgelder bei Nichtangabe sind. Mein letzter Kenntnisstand war hier 800 EUR pro Konto und Jahr. Das franz. Finanzamt bekommt jedes einzelne Konto von deutschen Kreditinstituten gemeldet. Da wird man nicht mehr lange unbehelligt bleiben.