Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber  (Gelesen 5799 mal)

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Offline pinguin

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Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« am: 24. November 2011, 12:22:44 »
Hallo alle zusamen.

Leider liefert die Forums-Sufu nicht die Antwort die ich suche. Ich überlege, ob ich mich in D selbstständig mache. Die auszuwählende Gesellschaftform ist die Einzelfirma, da in Art und Umfang eine Kapitalgesellschaft sich nicht lohnt.
Nun zur Frage. Als Einzelfirma muss ich, soweit ich weiss, alles was als Privatentnahme, sprich mein Gehalt und ähnliches, als Einkommenssteuer versteuern.
Wie läuft denn jetzt die Versteuerung in F ?
Muss ich das ganze in F nochmal versteuern?
Kann man das Gegenrechnen lassen ?

Liebe Grüße vom Pol

kaefermichel

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #1 am: 24. November 2011, 13:27:22 »
Hallo Pol

Wenn Dir bereits nicht klar ist, dass sich eine Steuerpflicht niemals an der Privatentnahme orientiert und warum der Einzelunternehmer niemals ein Gehalt erhält, dann machst Du damit deutlich, dass Du hinsichtlich unternehmerischer Zusammenhänge offensichtlich mangelnde bis fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse aufweist und empfehle Dir entweder Dein Vorhaben gleich wieder aufzugeben oder Dich in die Obhut eines Steuerberaters zu begeben!

Gruß aus Lauterbourg :-)
« Letzte Änderung: 24. November 2011, 13:49:19 von kaefermichel »

Offline pinguin

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #2 am: 24. November 2011, 17:07:43 »
HAllo Kaefermichel,

da meine letztes Studium nun wohl schon etwas zurückliegt, und dass auch noch aus dem technischen Bereich ist, kannst Du Dir sicher sein, dass ich einen Steuerberater brauche. Allerdings wollte ich keine Empfehlung von Dir bzgl meiner Berufs- bzw. Beraterauswahl. Damit machst Du deutich, dass du entweder den Beitrag nicht gelesen hast oder die Fragen nicht beantworten möchtest.
Ich beziehe mich auf die EK-Steuer, welche in D zu zahlen ist, völlig gleichgültig auf welcher Grundlage oder wie ich diese nenne.

Offline Eric

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #3 am: 24. November 2011, 17:28:01 »
Falls du verheiratet bist und mit deiner Frau gemeinsam veranlagt wirst,musst du es in der Tat nochmal versteuern .

kaefermichel

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #4 am: 24. November 2011, 18:26:14 »
Also Pinguin,

mit Deiner Qualifikation prophezeie ich Dir, gemäß meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung, dass Du mit Deiner unternehmerischen Tätigkeit in D. einen Verlust erzielen wirst und somit in D keine Einkommensteuer zahlen musst. Der Verlust wird dann in F als negativer Progressionsvorbehalt in Deine Steuerveranlagung einzubeziehen sein, so dass Du in F noch gezahlte Steuer zurückbekommen solltest.

Gruß aus Lauterbourg


PS.: Es bleibt Dir aber unbenommen Privatentnahmen in unbegrenzter Höhe zu tätigen, die wirken sich auf die Steuer nicht aus
« Letzte Änderung: 24. November 2011, 18:29:38 von kaefermichel »

Offline Ralph

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #5 am: 25. November 2011, 08:56:52 »
Hallo Pinguin,

als Personenfirma versteuerst Du immer Deinen erwirtschafteten Gewinn. Vom Rest der Dir dann noch bleibt mußt Du leben - wieviel Du Dir dabei jeden Monat als Privatentnahme nimmst, interessiert niemand.
Meistens kann man da jedoch nur soviel rausnehmen wie übrigbleibt...

Als Inhaber mit nichtdeutschem Wohnsitz bist Du in D allerdings beschränkt steuerpflichtig - was auch noch mal Mehrkosten verursacht.

Den Gewinn in D mußt Du dann in F mitangeben. Dadurch erhöht sich Eurer Steuersatz für das Einkommen in F. Nochmal versteuern mußt Du nicht.
Das Problem hierbei ist, das Du die deutschen Gewinne erst 2-3 Jahre später weißt und das französische FA solange nicht wartet - für dieses Problem habe ich leider noch keine Lösung gefunden.

Solltest Du einen Geschäftswagen auf Deine Einzelfirma zulassen wollen mußt Du übrigens im Handelsregister eingetragen sein (als e.K.) - sonst gibt es keine Zulassung.

Wesentlich vorteilhafter als Selbstständiger in D ist eine Kapitalgesellschaft. Hier versteuerst Du zwar auch den Gewinn - bist aber als Geschäftsführer angestellt und bekommst ein Gehalt. Je nach Konstellation sogar auch als Grenzgänger. Das Gehalt minimiert dann den Gewinn der Kapitalgesellschaft. Außerdem bist Du dann auch sozialversichert.

Beide Konstellationen bergen einige Stolperfallen - daher unbedingt v o r  der Gründung mit einem Steuerberater besprechen.

Gruß und viel Erfolg

Ralph
« Letzte Änderung: 25. November 2011, 09:00:05 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pinguin

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #6 am: 25. November 2011, 10:03:11 »
Hallo Ralph,

vielen Dank für deine Antwort.
Wird das franz. FA einen zu erwartenden Gewinn versteuern? Oder wie kann ich mir das vorstellen. Der Steuerberater in D wird versuchen für die erste Zeit der Gründungsphase einen Verlust beim FA anzugeben.

Vielen Dank nochmal für den konstruktiven Beitrag

Offline Ralph

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Re: Steuerzahlungen in Frankreich für Einzelfirmeninhaber
« Antwort #7 am: 25. November 2011, 10:18:46 »
Hallo nochmal,

na der Steuerberater muß die Einnahme-/Überschußrechnung machen und das Ergebnis sind Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Da kann der Steuerberater nichts "versuchen".

Ich nehme mal an mit Anfangszeit und Verlust meinst Du Vorauszahlungen ? Die will das deutsche FA i.d.R. sowieso in der ersten Monaten noch nicht (was nicht unbedingt immer gut ist weil dann halt im 2. Jahr evtl. die Nachzahlung kommt). Das betrifft natürlich nicht die Umsatzsteuer.
Deine 2. Frage kann ich Dir nicht beantworten. Und wie bereits im ersten Beitrag geschrieben - das französische FA versteuert von diesen Einnahmen gar nichts. Es dient lediglich zur Festlegung des Steuersatzes Eures Einkommens das ihr in F versteuern müßt.

Gruß Ralph
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