Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Mäuschen am 28. Januar 2011, 10:07:31
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Hallo!
... gerade reingestolpert trifft es gut ;)...
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, über google finde ich nichts und im Wiki speziell auch nichts (außer der Drittel-Vorauszahlungsregelung).
Gibt es die Möglichkeit, die jährliche Einkommenssteuer weiterhin im September jährlich zu zahlen oder ist die "Drittel-Vorauszahlung" ein Muss?
Wir wohnen jetzt das 3 Jahr in Frankreich und ich dachte es besteht die Wahlmöglichkeit (sieht aber nicht so aus...).
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Isa
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... habe gesehen, gestern war schon mal ein Beitrag dazu.
Trotzdem wäre meine Frage, kann man sich "befreien" lassen?
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Das einzige was geht sind monatliche Zahlungen oder eben die 3/ 3 Regelung..... ....
Das sind die offiziellen Zahlungsmöglichkeiten gem. Homepage der Finanzbehörde:
le prélèvement automatique (mensuel ou à l'échéance) ;
le paiement en ligne sur notre site ;
le titre interbancaire de paiement (TIP) ;
le virement bancaire (obligatoire si votre impôt est supérieur à 50 000 euros) ;
le chèque ;
les espèces dans la limite de 3 000 euros.
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... vielen Dank für Deine Antwort dobifan!