Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Saarbrücker am 22. Januar 2013, 10:04:43
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Hallo Forumsteilnehmer,
wir möchten unsere Fassade erneuern und haben uns von einem deutschen Handwerker ein Angebot ausfertigen lassen.
In diesem Angebot wird KEINE MwSt ausgewiesen, mit folgender Begründung:
...da Sie nach §13b UStG als Leistungsempfänger die MwSt direkt an die franz. Steuerbehörde entrichten.
Meines Wissens gilt dies nur für Bauleistungen, die gegenüber Leistungsempfängern erbracht werden, die selbst Bauleistungen ausführen.
Und weiterhin bin ich der Meinung, dass der Handwerker mit franz. Steuernummer seine Leistungen selbst versteuern muss.
(Die er mir selbstverständlich berechnet)
Wie verhält es sich?? Weis jemand Rat??
Danke vorab an Alle
der Saarbrücker
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Ich habe vor 4 Jahren mein Dach von einem dt. Handwerker machen lassen, dieser *musste* einen franz.Steuernummer beantragen, ansonsten hätte er eins auf die Mütze bekommen (=Schwarzarbeit). Mit dieser Steuernummer hat er mir dann die damals reduzierte franz. MwSt. von 5,5% (jetzt sind es 7%) berechnet und an die franz. Steuerbehörden abgeführt.
Beantragen konnte er die Nummer über die dt. IHK, die weiss, wies geht.
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Hallo Banjo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.