Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Saymen am 18. November 2007, 21:24:33
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Hallo, ;D
ich habe mal eine Frage und zwar wohne ich jetzt in Frankreich und hatte eine Grenzgängerbescheinigung beantragt da ich noch in Deutschland arbeite.
Normalerweise zählt das datum das bei Antragsstellung auf dem Antrag steht. ???
Jetzt meine Frage in der Zeit der Bearbeitung des Antrages sind ca 1 1/2 monate vergangen da noch Papiere u.s.w gefehlt hatten.
Also wie bekomme ich jetzt die Steuern die ich in dieser Zeit zuviel bezahlt habe schnellstmöglich zurück ???
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. ;/
LG
Saymen
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die bekommst du normalerweise mit der nächsten lohnabrechnung von deinem arbeitgeber erstattet.
grüße,
marco
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Ok dann hoffe ich das das mal so ist , da es ja auch viel Geld ist.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Saymen
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gerne, dafür gibts das forum ja :). :eijoo:
viele grüße,
marco