Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?  (Gelesen 13841 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

mausespeck007

  • Gast
Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #15 am: 01. Februar 2008, 21:33:37 »
Hi Robert,

Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.

Gruss, Dieter

Hi Dieter,

"dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%"

Das gilt sicher für inländische F Zinserträge die die französische Bank monatlich oder quartalsweise direkt abführt, denn ausländische Zinsertäge können nur einmal im Jahr über die Jahressteuererklärung verifiziert werden.

 

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #16 am: 02. Februar 2008, 22:22:08 »
Sarkozy ist so schnell, dass man mit den Informationen kaum nachkommt.
Für 2008 beträgt der Satz nun sogar 29%.
Mit der Pauschalsteuer ist alles abgegolten, auch die Sozialsteuer von 11%.
Man muss also, wenn man individuell oder pauschal vergleicht, nach Ermittlung der individuellen Steuern noch die 11% dazu rechnen.

Offline Lil Pac

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #17 am: 17. Februar 2008, 01:28:21 »
@pifolog
 
Vielen Dank für die Antwort!

Festzuhalten ist wohl, dass es für Normalverdiener steuerlich gesehen immer enger wird sich über Kapitalerträge zu freuen!
Is auch alles unheimlich individuell zu betrachten, hab ich den Eindruck!!
Hab da mal ne ganz andere Frage!!
Passt zwar nicht in Zinsertrag-Kapitalsteuer. Ich denke sie ist allgemeingültig!
Hab von ner Freudin die bei ner Bank für Auslandsfinanzierungen zuständig ist gehört, dass der deutsche Staat die Grenzgängerregelung kippen will und somit deutsche die in Frankreich wohnen wieder in Deutschland versteuern müssen! Das sei in der Diskussion, deshalb rät die Bank auch von Käufen von ETWs und Häusern durch Deutsche in Frankreich im Moment ab!!
Würde bedeuten, keine Steuervorteile mehr!! Kann das sein? Das größte Problem sehe ich darin, wenn Leute über ne französische Bank finanziert haben und die Bank mit dem erhöhten Einkommen der Kreditnehmer gerechnet hat.
Dies würde meiner Meinung nach zu extremen Problemen für diejenigen führen, die auf die Mehreinnahmen durch die Steuerersparnis ihre Finanzierung aufgebaut haben!! Wisst Ihr etwas darüber?

Greets Lil Pac

mausespeck007

  • Gast
Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #18 am: 17. Februar 2008, 13:58:54 »

Hab von ner Freudin die bei ner Bank für Auslandsfinanzierungen zuständig ist gehört, dass der deutsche Staat die Grenzgängerregelung kippen will und somit deutsche die in Frankreich wohnen wieder in Deutschland versteuern müssen!

Hallo,
diese Diskussion dass die Steuern dort abgeführt werden wo gearbeitet wird, findet seit langer Zeit mehr oder weniger vordergründig geführt statt.
Bis jetzt gibt es noch keine konkreten Anzeichen oder verschärften Diskussionen dafür, oder habe ich was verpasst?

Gruß
Markus

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« Antwort #19 am: 17. Februar 2008, 22:35:37 »
Hallo,

ja die Steuerschlupflöcher werden für Normalos immer enger und weniger. Man kann sich der Besteuerung kaum noch entziehen.
Und wer hat schon Millionen, die er über professionelle Hinterziehungshelfer in Liechtenstein deponieren kann?

Seit Jahren kenne ich auch die Gerüchte über eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens, bis jetzt hat es immer noch Bestand. @ Lil Pac, wenn aber jetzt etwas Konkretes in der Mache ist, sollte die Freundin mal mit Details rausrücken. Bohr nach-oder sie soll bei ihren Informanten nachbohren.
Denn wenn das Abkommen kippt, wäre das auch eine Katastrophe für die Immobilienpreise in F längs der Grenze. Deren Wert würde dann auf normales F-Niveau absacken. Danach gibt es zwar preiswerte  Häuser, aber wen interessieren die schon, wenn der Steuervorteil dafür weg ist.
Sicher, man kann darüber spekulieren, ob diese spezielle  Grenzgänger-Regelung D-F noch lange hält. So hat Deutschland außer A+B mit keinem weiteren anderen Nachbarland eine ähnliche Vereinbarung. Und Frankreich mit  LU und CH nicht, mit Belgien nicht mehr, E und I weiß ich nicht. Das könnte für eine Änderung sprechen.
Nun soll die Beziehung D – F jedoch eine besondere sein, so sagt man. Dann kann es uns recht sein, wenn das jetzige Abkommen bestehen bleibt.

 Um auf das Thema Zinsen zurückzukommen. Man kann ja schon einiges Geld in F zu akzeptablen Zinsen, steuerfrei und legal anlegen. Es gibt auch legale Anlagen in Luxemburg mit  anonymem Abzug von „nur“ 20%. Wobei man da aufpassen muss, dass die Ersparnis beim Abzug nicht durch unverschämte Gebühren aufgefressen wird.
Lil Pac hat erwähnt, dass die Steuerauswirkungen sehr individuell sind. Nachdem im WIKI die Steuerberechnung aktualisiert ist, kann sich jeder gut selbst ausrechnen, wie hoch seine individuelle Belastung ist und ob er Abgeltung (prélèvement libératoire) oder individuelle Versteuerung favorisieren soll.

Grüße
« Letzte Änderung: 24. März 2008, 21:32:00 von pifolog »