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Autor Thema: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen  (Gelesen 6550 mal)

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Offline mary20051

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Hallo allerseits....

mal eine Frage...


ich habe gehört, wenn man zu einem bestimmten Stichtag nach Frankreich zieht...bekommt man seine Steuern von Deutschland vom ganzen Jahr zurück und muß sie dann im nächsten Jahr komplett in Frankreich machen.

Ist das richtig und wenn ja...wann ist genau der Tag bis man in Frankreich angemeldet sein muß

liebe Grüße

Heike

Offline Zaren

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #1 am: 30. November 2007, 00:13:41 »
Hallo,

also von einem Stichtag weiß ich nicht, da es ja auch nicht notwendig ist.
Angenommen du ziehst im März nach Frankreich, dann zahlst du bis März die Lohnsteuer in Deutschland, ab dann in Frankreich. Wenn du im März die Grenzgängerbescheinigung abgibst und dein Arbeitgeber, diese erst im April vom D Finanzamt wiederbekommt, bekommst du lediglich die Lohnsteuer vom Monat März ausbezahlt von deinem Arbeitsgeber, so dass du ab März deine Steuervergütung in F machen kannst.

Weder die deutschen, noch die Franzosen lassen sich Geld wegnehmen  ;D

Das einzige was ist, wenn du Anfang oder Mitte eines Jahres nach F ziehst, musst du für das laufende Jahr keine Wohnsteuer bezahlen!!!

Gruss Zaren


Offline verveine1093

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #2 am: 16. Februar 2008, 14:26:33 »
Soweit  - so gut. Nur wie wird dann die Einkommensteuer, die ich bis März schon in Deutschland abgeführt habe, bei der Steuerklärung für das betreffende Jahr in Deutschland handelt.
Bekomme ich dann für Januar bis März alles zurück?
Und wird dann bei den französischen Steuerbehörden das Gesamteinkommen für das betreffen Umzugsjahr versteuert oder nur das Einkommen von April bis Dezember?

Offline Dieter12

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #3 am: 16. Februar 2008, 17:58:31 »
Hej,

überleg' mal. Bist du wirklich der Meinung, dass der d Fiskus Michael Schumacher seine Steuermillionen zurückbezahlt hat, als er seinerzeit im April in die Schweiz gezogen ist?
Du bezahlst hübsch deine Steuern in D auf der Basis deines Jahresverdienstes (deshalb heisst das auch Steuerjahresausgleich) und in F passiert das Gleiche.

Gruss, Dieter
« Letzte Änderung: 16. Februar 2008, 19:30:09 von Dieter12 »

Offline verveine1093

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #4 am: 16. Februar 2008, 19:32:40 »
Hallo Dieter,
ich habe mich vorher unklar ausdrückt.
Beim Jahressteuerausgleich in D, da habe ich ja für 5 Monate schon Steuern vorausgezahlt, sagen wir mal, das seien insgesamt 5.000 EUR. Angenommen Bruttoeinkommen für diese 5 Monate seien 15.000 EUR gewesen. Wird dann gesagt, nun, die hat 5.000 EUR für 15.000 Einkommen gezahlt und dann wird für diese 5 Monate der genaue Ausgleich ermittelt, oder wird gesagt, die hat schon 5.000 EUR Steuern gezahlt für ein "Jahreseinkommen" in Deutschland von 15.000 EUR? Dann müßte ich eine höhere Rückerstattung erwarten können.

Ich frage mich dies deswegen, weil ich in Frankreich für 2006 einen Steuerbescheid nur für die 7 Monate in Frankreich bekommen habe. Zuvor war ich der Auffassung, dass mein gesamtes Jahreseinkommen in Frankreich versteuert wird, sobald ich mehr als ein halbes Jahr in Frankreich lebe, was ja 2006 der Fall war.

Freue mich, wenn du mir klären und verstehen helfen kannst,
Käte

Offline Dieter12

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #5 am: 16. Februar 2008, 19:58:19 »
Hi Käte,

Ja offensichtlich ist alles etwas unklar, denn jetzt spricht du nicht mehr von einem hypothetischen Fall in der Zukunft, sondern von der Steuererklärung aus 2006, die ja bereits abgeschlossen sind; d.h. es liegen Steuerjahresausgleiche (7monatige Jahressteuerbescheide in f gibt es nicht) vor und Steuervorauszahlungen gibt es in diesen nicht. Etwas klarer muss es schon sein.

Gruss, Dieter

Offline verveine1093

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #6 am: 16. Februar 2008, 20:41:36 »
Hi Dieter,
:-)
danke fürs Helfen...
bleiben wir mal bei der Steuererklärung für den Fall oben in DEUTSCHLAND.
Da wurden ja schon für 5 Monate Steuern vorausgezahlt, normaler Arbeitnehmerfall.

OK

Angenommen dies seien 5.000 EUR gewesen.

Wird nun das deutsche FI-Amt die 5.000 auf mein 5-monatiges Bruttoeinkommen (mein Wohnsitz in D) oder auf mein ganzjähriges Bruttoeinkommen beziehen müssen?

Liebe Grüße,
Käte

Offline Dieter12

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #7 am: 16. Februar 2008, 21:15:42 »
Hi Käte,

Das wird auf dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen bezogen.

Gruss, Dieter

Offline diego2

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #8 am: 16. Februar 2008, 22:20:36 »
hallo dieter,

finde ich jetzt auch ganz interessant, vor allem das Vorgehen der F Steuerbehörde. Ich bin auch Mitte November nach F gezogen und muss demzufolge ab dann in F Steuern zahlen. Ist es richtig, dass die F genau wie die D das Gehalt auf auf einen Jahreslohn hochrechnen (Variante 1) oder nicht (Variante 2) ? 

Ein gut rechenbares Beispiel wäre:
Monatslohn 2500 - Jahreslohn 30000, hypothetische Steuer 10 % bei Versteuerung gesamtes Jahr in F: 3000
Umzug und Wechsel mit: 9 Monate Steuerpflicht Ausland, drei Monate Steuerpflicht F

Variante 1: F rechnet Monatslohn auf Jahresbasis hoch: 10 % von 7500: 750 Steuer F
Variante 2: F rechnet gesamten Lohn der drei Monaten als gesamtes für ein Jahr zu versteuerndes Einkommen: Steuersatz  bei Jahreseinkommen von 7500 vermutlich 0: 0 Steuer F

Ich wuerde denken das Variante 1 die in F angewandte Methode sein duerfte ?

Offline Dieter12

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Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« Antwort #9 am: 16. Februar 2008, 22:28:42 »
Hi Diego,

Natürlich ist das so. Wenn dem nicht so wäre, würde ich jeden Sommer fiskalisch ziehen.

Gruss, Dieter