Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerrückerstattung aus D nach Umzug  (Gelesen 3974 mal)

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Guest

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Steuerrückerstattung aus D nach Umzug
« am: 22. April 2007, 09:46:02 »
Halli Hallo, habe gerade dieses geniale Forum entdeckt !!
Eine Frage die ich bisher noch nicht behandelt sah:

Bin seit März 2006 Grenzgänger im Elsass, wer kann mir sagen wie ich meine für Jan/Feb 06 in D bezahlte Steuer zurückbekomme? Die bekomme ich doch zurück, oder? Und da die Steuererklärung in F nun fällig wird, gebe ich dort doch mein Gesamteinkommen abzüglich RV und AV in D für 2006 an (also inklusive der Monate Jan und Feb die ich bereits in D gezahlt habe), oder?

Nächste Frage:
habe einen Firmenwagen in D. Weiß irgendjemand was meine Steuerbasis für die französische Erklärung ist? (das RV-Brutto oder das GEsamtbrutto (beide abzüglich RV und AV))? Oder darf ich einfach das Gesamtnetto einsetzen in Feld AJ?
Darf man, wenn beim Firmenwagen eine Tankkarte dabei ist trotzdem die pauschale 10% abziehen?

Offline samy

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Steuerrückerstattung aus D nach Umzug
« Antwort #1 am: 23. April 2007, 10:19:09 »
hi moby...

ich wohne auch erst seit mai letzten jahre im elsaß...

ich mach nun auch noch meine steuerklärung in D .für diesen zeitraum....

..du darfst bei der D-Steuererklärung,natürlich nur den zeitraum angeben , den du dort auch gewohnt hast.......

zusätzlich brauchst du den steuernachweis für diesen zeitraum von deinem arbeitgeber....


so wie ich informiert bin gekommt man einen gewaltigen batzen geld zurück...

denn 2006 kann man mehr kilometer gelten machen ...denn erst ab diesem jahr zählt dies mit den ab dem 21km...


geschäft reisen kann du auch geltend machen...besonders die im ausland!!!


ich hoffe ich konnte dir ein stück weiterhelfen..

samy