Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Montant de votre contribution à l'audiovisuel public,MUSS das sein : ) ??  (Gelesen 6250 mal)

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Offline Viertelefranz

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Hallo und Salut...

Ich hab eben meine Tax Habitation gesehen...dieses mal aber auch den "Posten"Montant de votre contribution
à l'audiovisuel public"
gelesen.
Ist das eine Art von Rundfunkgebühr ? Da ich noch nie weder KabelTV/Satschüssel gehabt habe und auch kein Radio hab,würde mich interessieren ob das eine "Zwangssteuer" ist ? oder es möglich doch mit Darlegung von Glaubwürdigen Beweisen diese Zahlung nicht zumachen ?
Ja..nebenbei.weil ich schon am schreiben bin : )  sind auch veganer/innen hier im Forum unterwegs ?...falls ja..würde mich mal sehr freuen hier auf "unserer" Seite mal welche kennenzulernen(die auch Deutsch/elsässisch  verstehen : )...einfach mich hier anschreiben...bin nicht soo oft hier Unterwegs ,im "vegan" Thema...mein Französisch ist da so....na ja...: ) nicht zu gebrauchen,für Französiche Foren usw.
Bis dahin..vielen Dank für Hilfe..und viele grüssle..

von Andreas...
...bin ich der einzigen veganer im Elsass...mit Fitness/Gesundheitsliftstyle !? falls nicht...lass es mich wissen : )

Offline Mathis

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Hallo,

die Gesetzeslage ist derzeit (noch) so: solange Du keinen Fernseher oder ein einem Fernseher gleichgestelltes Gerät hast, musst Du diese Abgabe nicht bezahlen. Derzeit sind Computer, selbst wenn sie in der Lage sind online Fernsehen zu zeigen, noch nicht einem Fernsehgerät gleichgestellt. (Vermutlich ändert sich das aber mittelfristig).

Sehr wohl gleichgestellt sind aber Einrichtungen wie ein PC-Monitor mit internem Tuner, oder ein DVD-Player oder Videorekorder mit Tuner. Ebenfalls ein Computermonitor mit externem Tuner.

Falls Du die Gebühr nicht bezahlst, weil Du kein Gerät hast, musst Du definitiv mit Kontrollen rechnen. Jedoch kommen die in der Regel zu normalen Geschäftszeiten. Falls Du nicht zuhause bist, bekommst Du einen Brief, wo Du eidesstattlich versichern musst kein TV-Gerät zu haben.

Noch wichtig: wenn Du einen Fernseher in Frankreich kaufst, und das per Kartenzahlung oder Bestellung, oder Deine Adresse angibst, dann wird das weitergeleitet. Ebenso gilt das Abo einer Fernsehzeitschrift, oder die Aussage eines „netten“ Nachbarn, dass bei Dir immer der Fernseher flimmert als Indiz, dass Du die Gebühr hinterziehst. Auch blöd: wenn Du bei Deinem Internetdienstleister ein Fernseh-Abo hast, und die TV-Gebühr nicht bezahlen willst. Das würde sich widersprechen, und gibt sicher Ärger. Internetdienstleister sind verpflichtet, die Abos an die Behörden zu melden.

Aus der Gebühr kommst Du also wirklich nur raus, wenn Du kein Fernsehgerät oder vergleichbares Gerät hast, keine bösen Nachbarn, die bezeugen, dass Du fernsehen würdest, kein Abo einer TV-Zeitschrift, kein Kabel-TV-Abo oder Online-TV-Abo, kein TV-Gerät in Frankreich erworben hast.

Das nur als Tipps, worauf man achten sollte, wenn man diese Gebühr nicht zahlen möchte, weil man tatsächlich kein Fernsehen konsumiert.

Ich denke, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Smartphones und PCs als Fernseher gelten, wie das auch in Deutschland ist.


Zum Thema "Vegan" kann ich nicht viel sagen, bin nur Vegetarier... Auch das scheint sehr selten in Frankreich zu sein.


Gruß Mathis

Offline Viertelefranz

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Vielen Dank Mathis für deine Antwort, ich hab mit meinem leidigen Französisch nichts gefunden auf der Online-Steuerseite,was und wie ich da etwas ändern könnte,werde mal in Haguenau anrufen,wie ich das wieder Rückgängig machen kann. Werde meine Erfolge..hoffentlich hier auch Berichten können.
Mit vielen grüsslen von Andreas
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Offline Mathis

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Hallo,

hast Du schon mal diese Gebühr bezahlt? Meines Wissens erklärst Du damit, dass Du ein Fernsehgerät besitzt. Sonst hättest Du ja sofort bei der Steuererklärung angegeben, dass Du keines hast. Also falls Du im vorigen Jahr schon bezahlt hast, dann wird es etwas komplizierter. Man will einen Beleg, dass Du Dein TV-Gerät verkauft oder gegen Quittung entsorgt hast. Da würde ich in jedem Fall persönlich hingehen, um zu erklären, dass Du es aus sprachlichen Gründen versehentlich bezahlt hast.

Hast Du noch nie diese Gebühr entrichtet, kannst Du das online reklamieren. Das geht auf impots.gouv.fr

Hast Du eine Steuererklärung online gemacht? Dann sollte der Bereich:


Corriger
Ma déclaration en ligne de 2017

Sichtbar sein. Dort immer weiter gehen, bis auftaucht:

Si aucune de vos résidences (principale ou secondaire) n'est équipée d'un téléviseur, cochez la case. (x) 0RA


Dort muss ein Haken gesetzt sein.

Oder unter:

Nous contacter
Ma messagerie sécurisée (pour toutes mes demandes et démarches)

Dann unter Écrire,
Je signale une erreur sur le calcul de mon impôt,
Ma demande concerne la taxe d'habitation et contribution à l'audiovisuel public

Und dann musst Du Dich weiter durchhangeln, bis Du einen Text schreiben kannst, oder etwas zur TV-Gebühr findest. Ein kein wenig Französisch musst Du halt schon können.

Oder reklamiere es persönlich, wie schon geschrieben. Rechne aber damit, dass man nachhaken wird. Nicht die von Finanzamt vor Ort, es gibt spezielle Prüfer für die TV-Gebühr.

Gruß Mathis


Offline Ralph

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Du hast auch kein Autoradio ?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Mathis

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Hi Ralph,

ich lerne ja immer gern dazu, wie kommst Du auf Radios? Die ganzen Texte der contribution audiovisuel gehen nur um TV-Empfang. Als ich nach Frankreich umgezogen bin, hat mir das ein freundlicher Nachbar ganz gut erklärt. Radios sind nicht betroffen. Aber ich lese auch nicht immer im frz. Amtsblatt, ist das nun anders?

Was aber selbstverständlich betroffen wäre, das sind Autoradios mit TV-Empfang, die gibt es ja auch, oder Wohnmobile mit Fernseher.

Gruß Mathis

Edith sagt:

https://fr.wikipedia.org/wiki/Redevance_audiovisuelle#%C3%89quipements_assujettis_en_France

Hier sind die der Regelung unterworfenen Geräte genannt.
« Letzte Änderung: 13. November 2017, 15:35:06 von Mathis »

Offline Viertelefranz

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 :doppeld: Erstmal vielen Dank an alle,für die sehr guten Erklärungen zu dem Problem..was sicher auch anderen SEHR weiterhelfen kann..die mit dem Französischen Sprache/Steuern.. etwas wenig Praxis haben. Ich hab jedenfalls in Haguenau beim Impot angerufen..mit meinem Französisch anscheinend verständlich genug erklärt...und ja,ich hab noch nie diese Zahlung für Radio/TV use. gehabt...und hab,da ich meine Steuern Online mache....dieses Kreuzchen zusetzten...überlesen,was mir die Frau am Telefon auch gesagt hat...Sie hat es ändern können..und ich bekomme jetzt eine neue Abrechnung.
Nochmal vielen Dank an alle für die sehr interessanten Infos...
Mit vielen grüsslen
Andreas

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Offline Ralph

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Hi Ralph,

ich lerne ja immer gern dazu, wie kommst Du auf Radios? Die ganzen Texte der contribution audiovisuel gehen nur um TV-Empfang. Als ich nach Frankreich umgezogen bin, hat mir das ein freundlicher Nachbar ganz gut erklärt. Radios sind nicht betroffen. Aber ich lese auch nicht immer im frz. Amtsblatt, ist das nun anders?

Was aber selbstverständlich betroffen wäre, das sind Autoradios mit TV-Empfang, die gibt es ja auch, oder Wohnmobile mit Fernseher.

Gruß Mathis

Edith sagt:

https://fr.wikipedia.org/wiki/Redevance_audiovisuelle#%C3%89quipements_assujettis_en_France

Hier sind die der Regelung unterworfenen Geräte genannt.

in deinem Link steht aber sehr deutlich das die Gebühr auch für Radiosender dazugehören.

<<<En France, la redevance audiovisuelle est une taxe collectée au bénéfice des groupes publics France Télévisions (chargés des chaînes de télévision nationales et outre-mer et des radios outre-mer) et Radio France (chargée des radios nationales)....>>>>

Bei den Geräten steht allerdings nix von Radios....das stimmt.

Habe mich mit diesem Thema ehrlich gesagt noch nie befasst - weder schaue noch höre ich französische Sender - habe aber TVs, von daher muß ich halt bezahlen.
Die müssen ja auch leben. ^^
« Letzte Änderung: 14. November 2017, 14:02:58 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Suzette

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Hallo und Salut...

Ich hab eben meine Tax Habitation gesehen...dieses mal aber auch den "Posten"Montant de votre contribution
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Ja..nebenbei.weil ich schon am schreiben bin : )  sind auch veganer/innen hier im Forum unterwegs ?...falls ja..würde mich mal sehr freuen hier auf "unserer" Seite mal welche kennenzulernen(die auch Deutsch/elsässisch  verstehen : )...einfach mich hier anschreiben...bin nicht soo oft hier Unterwegs ,im "vegan" Thema...mein Französisch ist da so....na ja...: ) nicht zu gebrauchen,für Französiche Foren usw.
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von Andreas...

Hallo, bin auch vegan, aber in Frankreich ist das echt schwer. Ich kenne in Strasbourg kaum was, l'Eden sans gluten macht offenbar vegane Ausnahmen ohne das man angepfiffen wird, dann gibts am Apple Store so ein Take away, Vertici oder so, mit veganen Ausnahmen, Champs de Fleur nahe Broglie macht vegane Ausnahmen ohne einen blöd anzumachen und das einzig vegane Restaurant, das ich kenne, ist Velicious. Außerhalb von Strasbourg - keine Ahnung.
Mit der Arbeit gehe ich gar nicht mehr essen, ich hab mich hier schon in der Kantine mit fast allen Köchen angelegt.

Offline Viertelefranz

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Ist das eine Art von Rundfunkgebühr ? Da ich noch nie weder KabelTV/Satschüssel gehabt habe und auch kein Radio hab,würde mich interessieren ob das eine "Zwangssteuer" ist ? oder es möglich doch mit Darlegung von Glaubwürdigen Beweisen diese Zahlung nicht zumachen ?
Ja..nebenbei.weil ich schon am schreiben bin : )  sind auch veganer/innen hier im Forum unterwegs ?...falls ja..würde mich mal sehr freuen hier auf "unserer" Seite mal welche kennenzulernen(die auch Deutsch/elsässisch  verstehen : )...einfach mich hier anschreiben...bin nicht soo oft hier Unterwegs ,im "vegan" Thema...mein Französisch ist da so....na ja...: ) nicht zu gebrauchen,für Französiche Foren usw.
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von Andreas...

Hallo, bin auch vegan, aber in Frankreich ist das echt schwer. Ich kenne in Strasbourg kaum was, l'Eden sans gluten macht offenbar vegane Ausnahmen ohne das man angepfiffen wird, dann gibts am Apple Store so ein Take away, Vertici oder so, mit veganen Ausnahmen, Champs de Fleur nahe Broglie macht vegane Ausnahmen ohne einen blöd anzumachen und das einzig vegane Restaurant, das ich kenne, ist Velicious. Außerhalb von Strasbourg - keine Ahnung.
Mit der Arbeit gehe ich gar nicht mehr essen, ich hab mich hier schon in der Kantine mit fast allen Köchen angelegt.

Ich wohne zum Glück nicht mehr in Haguenau und  Restaurants usw. muss ich mir nur in sehr seltenen Fällen antun(wenn dann wird in Restaurants nur das billigste genommen, Sonnenblumen& Distelöl lässt grüssen : ),der Rest mit Gewürzen "überzogen": ) und wenn man noch besonders Ansprüche an Ernährung(Low Carb,Keto) hat,dann bleibt nur eines....koche lieber selbst,einfach schnell....aber weiss was genau  drinn ist : ) Wenn...dann mach ich lieber einen Tagesausflug nach Basel mit dem Zug, besuche das Tibits im Stadtzentrum,was schon eine Klasse für sich ist,neben dem Hiltl in Zürich,was mir aber doch etwas zu weit ist und ich das Tibits  für mich praktischer sehe,da die schon eine riesige Auswahl am Buffet haben. Immerhin...bin wenigstens nicht ganz alleine hier : ) der die Zeichen der Zeit erkannt hat. In Deutschland tendiere ich meistens zum Ullis Schlemmertreff,aber auch nur wenn mal die Eltern usw. zu besuch hier sind.
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Offline Mathis

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Re: Montant de votre contribution à l'audiovisuel public,MUSS das sein : ) ??
« Antwort #10 am: 14. November 2017, 16:25:37 »
Richtig, die Einnahmen aus der Gebühr gehen auch an die Radiostationen. Aber es ist eben nicht so wie in Deutschland, dass der alleinige Besitz von Radiogeräten zur Gebührenpflicht führt(e). Dazu bedarf es eines TV-Gerätes (oder gleichgestelltes Gerät). Ich habe natürlich jetzt auch noch ein bisschen nachgelesen. Ein PC kann inzwischen als TV-Gerät gelten, wenn man ein Streaming Abo oder so etwas hat. Ist etwas komplizierter geworden, als vor ein paar Jahren.

Ganz früher, also so vor ca. 20 Jahren, bist Du aus der Gebühr oft noch dadurch herausgekommen, dass Du einen netten Brief in miserablem Französisch-Deutsch Kauderwelsch hingeschickt hast, worin stand, dass Du keine Programme siehst, weil Dir die Sprache unverständlich wäre. Aber lang ist’s her. Heute ist es egal, ob Du was verstehst, oder ob Du das Gerät überhaupt einschaltest. Hast Du es, bist Du gebührenpflichtig.

Auf der anderen Seite ist es nicht einzusehen, dass jemand, der kein Gerät hat, oder auch keine andere Möglichkeit nutzt TV zu sehen, dass so jemand TV-Gebühren zahlen muss. Sonst wäre es ja eine Haushaltsabgabe oder Kopfsteuer, wie in anderen Ländern.

Gruß Mathis