Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Baschab am 26. September 2006, 19:43:36

Titel: Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?
Beitrag von: Baschab am 26. September 2006, 19:43:36
Wie wird ein Ges./Gesch.F. einer GmbH in BRD, der als Grenzgänger in Frankreich wohnt besteuert. Wird er in BRD oder F einkommensteuerpflichtig.?
Titel: Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?
Beitrag von: franky am 01. November 2006, 20:44:06
Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig in BRD. Es sei denn du bekommst Gehalt von deiner Firma. Ausschüttungen sind wieder in BRD Steuerpflichtig. Naja das Thema hatte ich bereits, hat mich viel Geld gekostet. Versuch es mal mit einer Betriebsstätte in Frankreich oder ziehe mit deiner Firma ganz um.
Titel: Steuerpflicht GesellschafterGeschäftsführer als Grenzgänger ?
Beitrag von: franky am 01. November 2006, 20:45:08
Sorry, es sollte beschränkt Einkommenpflichtig lauten