Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Matthias#28 am 10. April 2016, 08:02:35
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Moin,
auch durch den anderen Fred getrieben, will ich mal drueber nach denken meine Steuer OnLine zu machen.
die Seite dazu habe ich ja schon gefunden:
https://cfspart.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/perso?pageId=pna2par&sfid=30
derzeit kann man sie noch nicht eingeben, es kommt folgende Meldung:
Le service de déclaration des revenus en ligne est fermé.
Il sera à nouveau disponible en avril 2016 pour la prochaine campagne de déclaration des revenus.
Nun gut.
Was ich aber in dieser Seite noch nicht verstanden habe, wie wird die Eingabe gesichert. In .de bekommt man ein Soft-Zertifikat um die Eingabe elektronisch zu unterschreiben. in .fr? ich finde da keinen Hinweis dazu.
Wer hat es den schon mal gemacht? Wer koennte das mal in duerren deutschen Worten zusammenfassen.
Waere klasse und jetzt schon danke vorab
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Die Steuererklärung erfolgt über deinen passwortgesicherten 'espace personel' und muss am Ende über eine extra Schaltfläche (valider? oder confirmer?) bestätigt werden. Das ist alles.
Die Erklärung ist sofort gespeichert, jederzeit wieder abrufbar und kann bis zum letzten Abgabetermin noch x-mal geändert werden. Du erhältst umgehend eine offizielle Empfangsbetätigung per mail mit Datum und Uhrzeit. Eine weitere Empfangsbestätigung mit deinen eingegebenen Daten ist dann auch im espace personel eingestellt.
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Guten Abend, hätte auch eine Frage. Da ich allerdings nicht weiss, wie ich ein separates Thema beginne, hänge ich mich mal eben drunter.
Kurz zu mir:
Ich bin 31 Jahre alt und verheiratet seit Juli 2014. Wir lebten einige Jahre in Frankreich und sind im Januar diesen Jahres zurück nach Deutschland gezogen. Haben uns ein Häuschen gekauft. Nun meine Frage, da viele Rechnungen noch nach Frankreich an die Adresse verschickt wurden, kann man dies dann bei der franz. Steuerklärung absetzen? Zu Renovieren begannen wir bereits im Juli 2015, ebenso haben wir dann auch die ersten Rechnungen bekommen.
Ich Danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!
Viele Grüsse,
LINA
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Ich frage mich ernsthaft warum man damit wirbt, dass die elektronische Steuererklärung so schnell erledigt sein soll.
Ich finde es mehr als ätzend mich dadurch zu klicken und hab' eben einfach abgebrochen.
Die Steuererklärung auf Papier war früher eine Sachen von Minuten.
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Ich frage mich ernsthaft warum man damit wirbt, dass die elektronische Steuererklärung so schnell erledigt sein soll.
Nun, dass liegt fuer mich auf der Hand, Kosteneinsparung beim Finanzamt. Die hatten zwei Moeglichkeiten:
1. ihre teuren Finanzbeamten zum Erfassen zu nehmen
2. temp. billige Erfassungs-Arbeitskraefte, da hat man das Problem mit der Vertraulichkeit.
Und so ein bissel Serverspace, mmmhhh. Ich warte mal bis sich da mal ein Hacker drum kuemmert.
Da sind schoene Faelle gelistet: http://www.projekt-datenschutz.de/datenschutzvorfaelle
So ne seite gibt es sicherlich auch fuer .fr, mal sehen wann da dann impots.gouv.fr drauf steht.
BTW: ruft mal die Seite auf. Bei mir kam ein Komik (siehe Anlage)
Wir haben bei uns die Tage auch so einen netten Brief von der Firma bekommen.
Da steht drin, dass wir alle Personaldokumente incl der Gehaltsabrechnung nur noch per Mail erhalten.
Begruendung: aufwendige Papierprozesse zu reduzieren.
Tja und als Mitarbeiter muss man dann das alles selbst ausdrucken, das spart Zeit und Geld :rolleyes:
Da wird man dann abundzu solche "persoenlichen" Dinge auf dem Drucker finden.
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Die Steuererklärung erfolgt über deinen passwortgesicherten 'espace personel' und muss am Ende über eine extra Schaltfläche (valider? oder confirmer?) bestätigt werden. Das ist alles.
Nun das finde ich ich als Infomationssicherheitsmensch etwas armseelig, nun gut.
Was ich aber nicht verstehe, bisher musste meine Frau auf der gemeinsamen Erklaerung mit unterschreiben.
Nun habe ICH einen persoenlichen Espace angelegt. Was muss nun meine Frau machen? Oder wird das stilschweigend
angenommen, nachdem ich sie bei den persoenlichen Daten zitiere, das das auch so ist, quasi implizite Unterschrift?
Es geht ja immerhin um SteuerRECHT.
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Ich berufe mich einfach auf "Toutefois, si vous estimez ne pas être en mesure de la faire, vous pouvez continuer à utiliser und déclaration papier." und mache die Steuererklärung wie gehabt.
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...aber nur bis es kein Papier mehr gibt.
Wir haben doch ein paar Juristen hier.
Folgendes Konstrukt:
Mann macht die Steuererklaerung, macht sie Falsch, fuer die ganze Familie.
Steuerpruefung kommt. Frau: ich weiss von nix, habe ja auch nichts unterschrieben.
Keine Unterschrift, kein Einverstaendnis
Und nun??
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Glaubst du wirklich, dass die Franzosen so dumm sind und hier eine juristischen Lücke lassen?
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Glaubst du wirklich, dass die Franzosen so dumm sind und hier eine juristischen Lücke lassen?
Ne das nicht, mich wuerde es nur interessieren wie das umschifft haben.
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Frage - vielleicht passt das ja hier rein:
Weiß jemand ob man das Papierformular irgendwo bekommen oder downloaden kann??
grüße
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Die Formulare sind bei jedem Finanzamt erhältlich.
Zum Download guck mal hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/rechf?pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime
Eingabe bei Année: 2016; bei Numéro d'imprimé: 2042 (blaues Formular) und 2047 (rosa).
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DANKE
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Jetzt wollte ich mich trauen, und wollte es Online machen, nun leses ich:
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne. Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier. Cette option prendra effet l'année prochaine.
Heisst das, dass wenn ich die Option einschalte, gilt es es fuer die Steuer 2016?
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Hallo Matthias,
so, wie ich das lese und verstehe:...
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne.
Ja, ich entscheide mich für meine Onlineerklärung (Steuern).
Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier.
Ich werde meine Steuererklärung nicht mehr auf Papier erhalten.
(Bedeutet: man (du) wird keine blauen und rosa Steuererklärungsbögen mehr bekommen, da man sich ja bereit erklärt, online zu deklarieren.)
Cette option prendra effet l'année prochaine.
Diese Option gilt ab nächstem Jahr.
(Also "nur" die Option, nicht mehr auf Papier sondern nur noch im Internet zu deklarieren, wird ab nächstem Jahr in Kraft treten.)
Es gilt also nicht für die eigentliche Steuer ab 2016 sondern nur für die Steuererklärung.
Falls jemand anderer Meinung ist oder es besser weiß, bitte schreiben.
Allen eine schöne Restwoche - Gabrielle
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Jetzt wollte ich mich trauen, und wollte es Online machen, nun leses ich:
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne. Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier. Cette option prendra effet l'année prochaine.
Heisst das, dass wenn ich die Option einschalte, gilt es es fuer die Steuer 2016?
Yeap, gilt für die Steuererklärung zum Jahr 2016, die du dann 2017 machst... Dieses Jahr machst du ja schon Online ;)
Ansonsten steht da genau das, was Gabrielle schreibt - du bekommst die papierne Formulare dann nicht mehr zugeschickt. Nicht mehr nicht weniger. Hatte das vor 2 Jahren... Termin Papier total verpennt, Online ging gerade noch. Online gemacht... Bescheid kam per Papier, die Forumulare nächstes Jahr aber nicht... Hab dann einfach die entsprechende Formulare auf dem CDI geholt und wieder auf Papier gemacht - ging ohne jede Probleme (mag Online nicht) und Formulare kommen seither wieder. (Kann aber nicht versprechen das es heute noch so ist - auf der anderen Seite ab 2018 geht wohl eh nur noch online)
PS: Beim Bezahlen ist es ja das Gleiche - 1x Online bezahlt und schon wird beim nächsten Bescheid kein TIP mehr gedruckt und es geht nur noch online (bzw. autom.Einzug)
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Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen
<seufz> wenn ich euch nicht haette :doppeld: - schonmal Danke.
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Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen
<seufz> wenn ich euch nicht haette :doppeld: - schonmal Danke.
Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
"Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, welche nach dem 01.01.2016 an in Frankreich ansässige Bezieher erfolgen, ausschließlich in Frankreich besteuert. Soweit Rentenzahlungen bis zum 31.12.2015 an in Frankreich ansässige Bezieher geleistet wurden, sind diese in Deutschland zu besteuern. "
Wie's ab 2016 läuft -ob womöglich sogar automatisch ? (man wird ja noch träumen dürfen) oder was die Behörden an Formulare brauchen - würde einfach mal beim FA Neubrandenburg nachfragen - von da sollte der Steuerbescheid stammen (die sind für alle Rentner im Ausland zuständig).
PS: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
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Hallo Soso,
du schreibst: ...Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt. Übrigens, die Besteuerung der Renten wird 2017 für 2016 der deutschen Rentnerinnen, mit Wohnsitz in Frankreich gemacht. Das hast du ja auch so geschrieben. Was Matthias fragt, ist nicht so einfach zu beantworten. Die überwiegend (zu 90%) Rente der Deutschen Rentenversicherung wird in Deutschland versteuert. Betriebsrenten, Direktversicherungsrenten allerdings in Frankreich. Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Allen noch einen schönen Rest Mutter-, Vater-, Kindertag - sucht euch das Passende aus - liebe Grüße Gabrielle
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Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Hast doch geholfen. Das werde ich machen - Steuerhilfeverrein in Deutschland - ist doch ne gute Idee. Danke
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Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt.
Hallo Gabrielle,
Okeii, mein Fehler! Bin einfach davon ausgegangen, daß Matthias & Frau gemeinsam veranlagen; Matthias (als Grenzgänger) arbeitet - und sie mit ihrem in D zu versteuerndes Einkommen nicht auf die >= 90% Welteinkommens kommen, die für 'unbeschränkt' nötig sind.
Mein Fehler und schließe mich deiner Empfehlung an => Aufgabe für Steuerberater, LohnsteuerhilfeV oder eben einfach beim FA NB mal nachfragen.