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Autor Thema: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch  (Gelesen 10790 mal)

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Offline soso

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #15 am: 06. Mai 2016, 22:32:49 »
Jetzt wollte ich mich trauen, und wollte es Online machen, nun leses ich:
Zitat
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne. Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier. Cette option prendra effet l'année prochaine.
Heisst das, dass wenn ich die Option einschalte, gilt es es fuer die Steuer 2016?
Yeap, gilt für die Steuererklärung zum Jahr 2016, die du dann 2017 machst... Dieses Jahr machst du ja schon Online  ;)

Ansonsten steht da genau das, was Gabrielle schreibt - du bekommst die papierne Formulare dann nicht mehr zugeschickt. Nicht mehr nicht weniger. Hatte das vor 2 Jahren... Termin Papier total verpennt, Online ging gerade noch. Online gemacht... Bescheid kam per Papier, die Forumulare nächstes Jahr aber nicht... Hab dann einfach die entsprechende Formulare auf dem CDI geholt und wieder auf Papier gemacht - ging ohne jede Probleme (mag Online nicht) und Formulare kommen seither wieder.  (Kann aber nicht versprechen das es heute noch so ist - auf der anderen Seite ab 2018 geht wohl eh nur noch online)

PS: Beim Bezahlen ist es ja das Gleiche - 1x Online bezahlt und schon wird beim nächsten Bescheid kein TIP mehr gedruckt und es geht nur noch online (bzw. autom.Einzug)

Offline Matthias#28

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #16 am: 08. Mai 2016, 08:03:02 »
Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen

<seufz> wenn ich euch nicht haette  :doppeld: - schonmal Danke.
gruss Matthias

Offline soso

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #17 am: 08. Mai 2016, 10:18:51 »
Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen

<seufz> wenn ich euch nicht haette  :doppeld: - schonmal Danke.

Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
"Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, welche nach dem 01.01.2016 an in Frankreich ansässige Bezieher erfolgen, ausschließlich in Frankreich besteuert. Soweit Rentenzahlungen bis zum 31.12.2015 an in Frankreich ansässige Bezieher geleistet wurden, sind diese in Deutschland zu besteuern. " 

Wie's ab 2016 läuft  -ob womöglich sogar automatisch ? (man wird ja noch träumen dürfen) oder was die Behörden an Formulare brauchen - würde einfach mal beim FA Neubrandenburg nachfragen - von da sollte der Steuerbescheid stammen (die sind für alle Rentner im Ausland zuständig).

PS:  http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

Offline Gabrielle

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #18 am: 08. Mai 2016, 18:44:28 »
Hallo Soso,
du schreibst: ...Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt. Übrigens, die Besteuerung der Renten wird 2017 für 2016 der deutschen Rentnerinnen, mit Wohnsitz in Frankreich gemacht. Das hast du ja auch so geschrieben. Was Matthias fragt, ist nicht so einfach zu beantworten. Die überwiegend (zu 90%) Rente der Deutschen Rentenversicherung wird in Deutschland versteuert. Betriebsrenten, Direktversicherungsrenten allerdings in Frankreich. Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Allen noch einen schönen Rest Mutter-, Vater-, Kindertag - sucht euch das Passende aus - liebe Grüße Gabrielle

Offline Matthias#28

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #19 am: 08. Mai 2016, 20:58:36 »
Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Hast doch geholfen. Das werde ich machen - Steuerhilfeverrein in Deutschland - ist doch ne gute Idee. Danke
gruss Matthias

Offline soso

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Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« Antwort #20 am: 09. Mai 2016, 10:32:41 »
Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt.
Hallo Gabrielle,

Okeii, mein Fehler! Bin einfach davon ausgegangen, daß Matthias & Frau gemeinsam veranlagen; Matthias (als Grenzgänger) arbeitet  - und sie mit ihrem in D zu versteuerndes Einkommen nicht auf die >= 90% Welteinkommens kommen, die für 'unbeschränkt' nötig sind.
Mein Fehler und schließe mich deiner Empfehlung an => Aufgabe für Steuerberater, LohnsteuerhilfeV oder eben einfach beim FA NB mal nachfragen.