Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Verlust des Grenzgaengerstatus  (Gelesen 5491 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Verlust des Grenzgaengerstatus
« am: 24. Oktober 2007, 21:43:38 »
Salut

folgende Frage, gesetzt dem Fall das man länger als 45 Tage außerhalb der Grenzzone arbeitet, wie wird man dann besteuert, also welche Berechnung wird dann zugrunde gelegt ? Zumal ja man keine Lohnsteuerkarte hat. In welche Steuerklasse wird man eingestuft.

Wer hat Erfahrung?

Gruß
Uwe

Offline Dieter12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 477
    • Profil anzeigen
Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2007, 22:47:33 »
Hi Uwe,

Ich hoffe das trifft nicht Dich. Ich denke mal, dann wirst Du ganz normal besteuert, der in F wohnt und nicht in der Grenzgängerzone arbeitet. Dein Arbeitgeber führt dann an der Quelle die Steuer ab und Du muss beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht stellen. Wenn Du das vor dem Steuerjahr machst, erhält dein Arbeitgeber vom Finanzamt dann eine "Lohnsteuerkarte" nach der die Steuern abzuführen sind. Die unbegrenzte Steuerpflicht (und damit je nach Sachlage Einstufung in Steuerklasse 3) erhält man allerdings nur, wenn man nicht zu hohe ausländische Einkünfte (die auch von der Ehegattin kommen können) hat.

Gruss, Dieter

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2007, 23:16:19 »
Und was ist wenn die quelle in einem anderen Land ist und wie sind die bemessungsgrenzen??
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2007, 23:17:56 von Uwe »

Offline Dieter12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 477
    • Profil anzeigen
Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2007, 21:17:50 »
Hi Uwe,

Wo die ausländische Knete herkommt, ist dem d Finanzamt, glaube ich, egal. Es wird einfach aus allen Ländern zusammen gerechnet.
Über die Bemessungsgrenzen habe ich schon mehrmals etwas geschieben, u.a. hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/grundfreibetrag-2006-in-frankreich-t156.0.html;msg607#msg607
Die sollen sich schon seit über 10 Jahren nicht bewegt haben. Gibt halt keine Lobby.

Gruss, Dieter

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2007, 11:45:15 »
High,

sorry das ich mich so spät wieder melde. Habe versucht meinen Steuerberater zu fragen konnte ihn jedoch leider nicht erreichen. Da haste jemanden der sich nur mit solchen Fragen Grenzgänger und Ausland beschäftigt und dann kriegste den nicht.

@Dieter
zunächst Danke. Ich konnte aber den von dir angebotenen Link nicht für mein Problem umsetzen.

Konkret geht es darum das eine Firma in D einen Mitarbeiter nach Kuwait schickt, der Aufenthalt dort ist für angenommen 2Jahre pro Jahr 110-130 Arbeitstage, durchsetzt in 2-Monatsrythmen. Die Arbeitsstelle in Kuwait ist jedoch für eine Kuwaitische Firma. Man könnte es bestimmt auch so regeln, das diese Teile der Lohnzahlung übernimmt. Die Ehefrau arbeitet weiter in D und behält Grenzgängerstatus. Grundlegend ist der erste Gedanke das Lohn zu 100% aus D bezahlt wird. Es stellt sich die Frage ob dies fiskalisch der beste Gedanke ist.

Ich könnte mir auch vorstellen das es Sonderregelungen für solche Gebinde gibt, finde dies auch Ansatzweise im Netz aber wer kann schon für sich behaupten er versteht das Steuerrecht.
Ich jedenfalls nicht.

Ich würde mich jedenfalls in den Allerwertesten beisen wenn ich brutto das doppelte verdiene und dann aufgrund von z.B.: STK 6 grade mal 150€ mehr habe als jetzt.

Ich finde derzeit keine kompetente Auskunftsstelle und die Leute die ich gefragt habe (auch"normale" Steuerberater) wehen alle mit dem weißen Fähnchen.

Dank im voraus
Uwe

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« Antwort #5 am: 13. November 2007, 00:57:39 »
Servus,

mein Steuerberater hats ausgeknobelt.

Ist komplizierter als jetzt hier erklärt.

Variante 1
183 Tage im Ausland, dann werden für diese 183 Tage die Steuern im Quellenland bezahlt. Im konkreten Fall hier also in Kuwait Steuersumme "Null". es gibt dann noch den sog. Progressionvorbehalt, da hats bei mir zugemacht und erst wieder geöffnet als er mir eröffnete das ich davon auch befreit bin.
Die restlichen Tage müssen in D versteuert werden obwohl verheiratet in Stkl.1, da die Frau in F Steuern bezahlt.

Variante 2
2 Firmen  1x Kuwait, 1x Deutschland innerhalb Grenzzone.
Man wechselt 2-3 mal im Jahr den Arbeitgeber und bezahlt dann im jeweiligen Quellenland Steuer also 1x "Null" und 1x Grenzgängerstatus. Diese Variante ist allerdings noch nicht zu Ende gedacht und wird vom Steuerberater noch als kritisch betrachtet.

Ich berichte weiter sobald ich näheres weiß.

Ciao
Uwe