Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Haegar am 08. September 2008, 09:22:38
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Hallo zusammen und einen schönen guten Tag,
bin Betriebsrat und habe Fragen zur Grenzgängerregelung
1.) Gilt die Grenzgängerregelung (30 km) bis zur Landesgrenze per kürzester Luftlinie zur Grenze, der tatsächliche gefahrene Weg bis zum Grenzübergang oder der tatsächliche Weg bis zur Arbeitsstelle.
2.) Eine französische Kollegin die auch in Frankreich wohnt war im Mutterschutz und hat von der deutschen Krankenkasse 13,-€ Mutterschaftsgeld pro Tag erhalten. Der Differenzbetrag bis zum normalen Monatslohn wurde von unserer Firma bezahlt. Für diesen Differenzbetrag wurde ihr jedoch Lohnsteuer abgezogen. Darf ihr diese Lohnsteuer überhaupt abgezogen werden da sie in Frankreich ihre Steuern zahlt.
Und wo zahl ich Steuern bei mehr als 30 Km. In Fr. oder De.
Wichtig für mich wäre auch wo ich das nachlesen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
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kann mir nicht denken, dass der lohnsteuerabzug legal ist. wenn steuern in F, dann immer und nicht auf einmal wg. Mutterschutz.
lg diego
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Doch, kann ich mir schon vorstellen.
Bei dt Sozialleistungen, die sich nach einem Nettoeinkommen berechnen (z.B. Krankengeld nach der Lohnfortzahlung), wird ein fiktives dt Netto errechnet und danach die Leistungshöhe berechnet. Das tatsächliche frz Netto wird ignoriert.
Ich vermute, daß mit dem "Lohnsteuerabzug" im vorliegenden Fall ein solcher Sachverhalt gemeint ist.
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das mit dem deutschen Lohnsteuerabzug kann nicht legal sein! War bei mir auch nicht so! Zahle als Grenzgänger meine Steuern in Frankreich und das ist auch im Mutterschutz so.
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Ich hatte auf eine ähnliche Frage schon mal geantwortet,
schaut hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/mutterschutzgeld-als-grenzgaenger-probleme-t881.0.html