Doch, kann ich mir schon vorstellen.
Bei dt Sozialleistungen, die sich nach einem Nettoeinkommen berechnen (z.B. Krankengeld nach der Lohnfortzahlung), wird ein fiktives dt Netto errechnet und danach die Leistungshöhe berechnet. Das tatsächliche frz Netto wird ignoriert.
Ich vermute, daß mit dem "Lohnsteuerabzug" im vorliegenden Fall ein solcher Sachverhalt gemeint ist.