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Autor Thema: Rückzug nach D  (Gelesen 4001 mal)

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Offline Tapdog

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Rückzug nach D
« am: 29. April 2012, 19:41:19 »
Bin am 01.08.11 nach F gezogen, beabsichtige im Sommer d.J. umständehalber wieder nach D zu ziehen. Wie ist das mit der Steuer? Gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer um in F versteuert zu werden? Müsste ja jetzt demnächst in F eine Steuererklärung abgeben.
Vielen Dank.

Offline Eric

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Re: Rückzug nach D
« Antwort #1 am: 30. April 2012, 10:34:12 »
Du hast keinen Mindestaufenthalt und mußt jetzt die Steuerklärung für 2011 machen und nächstes Jahr die für 2012 .Die Steuerbelastung wird aber recht gering sein , da du ja immer nur ein paar Monate zu versteuern hast .
Du darfst allerdings dieses Jahr auch noch die Taxe d'Habitation bezahlen , da bei dieser Steuer der 1.Januar der Stichtag ist .

Offline Tapdog

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Re: Rückzug nach D
« Antwort #2 am: 30. April 2012, 20:24:50 »
Vielen Dank  :laugh: