Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: kathy am 14. April 2010, 18:21:32
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hi ihr lieben,
sagt mal wie ist das...
ich habe ein sohn der im januar 2009 geboren ist er wohnt aber nicht bei mir sondern in D. unterhalt zahle ich nicht da der vater darauf verzichtet weil er sehr gut verdient.
kann ich jetzt trotzdem ein steuernquotinenten von 1,5 oder zumindest 1,25 bekommen obwohl das kind nicht bei mir wohnt?
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würde mich auch interessieren!
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Schade, kennt sich denn keiner aus in dem Thema? Ich plane für die Zukunft mal nach Frankreich zu ziehen.
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ja, man bekommt für jedes Kind 0,25 zum Familienquotient.
Zeile H die Anzahl der Kinder eintragen.(en résidence alternée)
Alternativ kann man auch die Unterhaltszahlungen angeben, sind aber in ihrer Höhe beschränkt
grüße monan
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Wie das genau ist, könnte dir das Finanzamt erklären.
Ich weiß nicht, wie es genau ist. Kann dir aber meine Erfahrung sagen die ich machte, als ich zuerst mal versuchsweise ein Mietverhältnis in F einging um all die Fragen die ich hatte beantwortet zu bekommen.
Ich fragte vorher 10 Franzosen, Arbeitskollegen und bekam 13 Antworten. Nur war kaum eine der anderen ähnlich.
Bei der Anmeldung auf der Mairie wurde ich gefragt ob ich Kinder hätte. Ich sagte ja, aber schon erwachsen und anderswo wohnend.
Man grinste und sagte, ich habe Sie gefragt ob sie Kinder haben. Also ja oder nein. Ich fragte nicht, wie alt diese sind oder wo sie wohnen, leben. Wir sind hier nicht in Deutschland, wir sind in Frankreich.
Hier in Frankreich sind ihre Kinder ein ganzes Leben lang ihre Kinder, da interessiert es nicht wie alt und wo diese leben.
Aha, das wa also eine ganz geschickt gemachte Aufklärung dass es in Frankreich anders ist als in Deutschland.
Das war ja schon mal eine gute Erfahrung gleich bei der Anmeldung.
Kannst du nun glauben oder anzweifeln. Wenn letzteres, beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
Dann erfährst du auch, ob sich durch irgendwas der Familienquotient -wie du es nennst- beeinflussen lässt, oder die Angabe der Anzahl der Kinder ausreicht.
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Nein, kannst du nicht, du musst die Zahlungen an die Kinder ja irgendwie nachweisen oder ihren Wohnsitz bei dir.