Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuern und kein Ende  (Gelesen 6676 mal)

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Offline Saarbrücker

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Steuern und kein Ende
« am: 11. März 2009, 10:40:00 »
Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe, so glaube ich, einen etwas komplizierten Steuerfall.
Also los: Meine Frau ist Lehrerin (verbeamtet) in D und zahlt dort brav ihre Steuern.
Das ihr Gehalt bei mir (Angestellter in D) bei der Steuerberechnung in F mit aufgerechnet wird (wg. Progression) ist bekannt.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
Wieso wird meine Frau in D so behandelt, als wäre sie Single (Steuerklasse1).
Zweite Frage: Kann mir jemand sagen, wieso meine Frau ihre kläglichen Sparzinsen,
die sie bei einer deutschen Bank erhält, (In D sind diese Beträge steuerfrei)
in Frankreich angeben muss und versteuert zu ca. 30%?
Nebenbei bemerkt: Nicht vergessen, wenn Ihr in D ein Konto unterhält (zB Sparkonto)
und darauf Zinsen erhält, müsst Ihr dies bei Eurer französischen Steuererklärung angeben.
Freue mich auf Antworten.


Offline kembser

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #1 am: 11. März 2009, 14:36:58 »
Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
Wieso wird meine Frau in D so behandelt, als wäre sie Single (Steuerklasse1).

Hallo,

über diese Frage habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Auch ich bin Beamter und zahle Steuern in D wie ein Single, während mein Gehalt bei der fr. Steuererklärung bei der Berechnung des Steuersatzes für das Gehalt meiner Frau in die Progression mit einbezogen wird.

Ich habe sogar mal beim zuständigen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften nachgefragt. In der schriftlichen Antwort hieß es u.a.:

"(...) Da Sie mit ihrer Frau zusammen jedoch vermutlich mehr als 12.272 € Einkünfte in Frankreich versteuern, kann keine Ehegattenveranlagung durchgeführt werden. Sie werden daher ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie verheiratet sind, als Einzelperson in Deutschland versteuert. (...) Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können."  :rolleyes:

Ein Bekannter (in der gleichen Situation) sagte mir allerdings mal, die Franzosen würden bei der Berechnung zwar den Steuersatz für das Gesamteinkommen berechnen, dann aber nur noch den Anteil Steuern verlangen, der dem in F zu versteuernden Gehalt in Bezug zum Gesamteinkommen entspricht. Auf gut Deutsch: Wenn das in F zu versteuernde Einkommen z. B. nur ein Drittel des Gesamteinkommens ausmacht, dann zahlt man auch nur ein Drittel der normalerweise zu entrichtenden Steuern. Das würde es ja wieder etwas ausgleichen. Ob dem allerdings tatsächlich so ist, konnte ich bei unserem ersten franz. Steuerbescheid letztes Jahr nicht nachvollziehen; ich habe keine Ahnung, wie die das gerechnet haben.

Was die Zinsen betrifft. Dazu steht in Doppelbesteuerungsabkommen:

Artikel 10

(1) Zinsen und sonstige Einkünfte aus Schuldverschreibungen, Kassenscheinen, Darlehen und Depots oder irgendeiner anderen Forderung können ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Grundpfandrechte gesichert sind oder nicht, nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist.


Viele Grüße,
der Kembser

Offline Saarbrücker

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #2 am: 11. März 2009, 15:10:41 »
Hallo kembser,
zum 1. Teil: Meine Frau hat diesbezüglich eine Anfrage bei der EU laufen.
Sobald wir eine Antwort haben, werde ich sie hier reinstellen. M.E. werden die verheirateten
ganz klar diskriminiert.
zum 2.Teil: Wir versteuern schon ein paar Jahre in F. Es ist so, dass das Gehalt meiner Frau zu meinem dazugerechnet wird,
dann wird ein kalkulierter Teil (geschätzte Steuern im Ausland hier D ) in Abzug gebracht.
Anschließend wird der Rest versteuert. Allerdings mit part 2. (ähnlich steuerklasse in D, bedeutet verheiratet)
Als ich noch Single war. wurde ich in Stufe (part 1) gesetzt.
Diese Einstufung hat bewirkt, dass die zu zahlenden Steuern fast gleich geblieben sind.

PS.: wenn Sie im Raum Kembs wohnen, sind wir fast Nachbarn; wir wohnen südl. von Freiburg.

Offline moni

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #3 am: 11. März 2009, 17:31:20 »
Hallo Saarbrücker,

Der Grund für die Steuerklasse 1 liegt darin, dass Leute, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohnen und keine Grenzgänger sind (entweder weil sie nicht im Grenzgebiet arbeiten oder weil sie Beamte sind) als "beschränkt Einkommensteuer-pflichtig" eingruppiert werden. Was so schön klingt ("beschränkt" würde ja zu hoffen geben, dass man weniger Steuern bezahlt), ist leider nichts anderes, als dass man in Steuerklasse 1 eingruppiert wird (falls nicht die in den anderen Posts genannte Ausnahme besteht). Mit all dem was schon bzgl. Aufschlag des deutschen Gehalts auf die Progression in F geschrieben wurde.

Was man allerdings machen kann, ist, sich einen Freibetrag eintragen zu lassen (entspricht etwa dem Vorgang beim Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte), falls die Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit) über der Pauschale von 920 Euro liegen. Dazu kann man ein Formular im Internet finden, das man an das Finanzamt schickt.

Grüße
Moni

Offline Saarbrücker

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #4 am: 12. März 2009, 07:39:26 »
Guten Morgen,

vielen Dank für die freundlichen Antworten.
Am Besten wird es wohl sein, wenn meine Frau die französische
Staatsbürgerschaft beantragt. Damit wären zumindest die
blöden Steuerprobleme (beschränkt, unbeschränkt...) sowie
die leidige Steuererklärung in D vom Tisch.

Grüße
der Saarbrücker

Offline kembser

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #5 am: 12. März 2009, 09:47:10 »
Hallo Saarbrücker,

das wird leider auch nicht gehen. Denn dafür, dass man seine Steuern nur noch in F zahlt, darf man kein Deutscher mehr sein. Und die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, da werden bei einem Beamten wohl die deutschen Behörden nicht mitmachen fürchte ich... Mal sehen, wann meine franz. Staatsbürgerschaft durch ist, dann erkundige ich mich mal.  ;)

Übrigens: Ja, ich wohne in Kembs.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Saarbrücker

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #6 am: 12. März 2009, 11:05:54 »
Hallo Kembser,
das sehe ich nicht ganz so. Ich habe ein wenig gegooglt und folgendes gefunden:
"Im öffentlichen Dienst sind Unionsbürger Deutschen weitgehend gleichgestellt. Da Sie bei Ihrer Arbeit im Krankenhaus nicht hoheitlich tätig sind, spielt es für Ihren Beamtenstatus keine Rolle, ob Sie niederländischer oder deutscher Staatsbürger sind. Sie können ohne weiteres die niederländische Staatsbürgerschaft wieder beantragen, ohne Ihren Job zu gefährden.
Dies war nicht immer so. Lange Zeit war der Staatsdienst in Deutschland den eigenen Bürgern vorbehalten. Erst Ende 1993 wurde der öffentliche Dienst für Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union geöffnet. Der deutsche Gesetzgeber zog damit die Konsequenz aus Binnenmarkt und Unionsbürgerschaft. Ausnahmen hiervon gelten für hoheitliche Tätigkeiten und besonders herausgehobene Stellen: So ist der Dienst als Einsatzleiter bei der Polizei in aller Regel deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Auch Präsident des Bundesnachrichtendienstes kann nach wie vor nur ein Deutscher werden. Vom Dienst im Krankenhaus oder auch in einer Schule dürfen Unionsbürger aber ganz sicher nicht ausgeschlossen werden."

Als Lehrer werden ja keine hoheitlichen Aufgaben getätigt. Ergo - sollte es gehen.

Der Saarbrücker

Offline wolfe1102

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Re: Steuern und kein Ende
« Antwort #7 am: 06. Juni 2009, 09:39:16 »
Hallo Zusammen,
habe seit kurzem die Möglichkeit Grenzgaenger zu werden. (Arbeite in D und wohne dann in F) Leider weiss ich nicht ob es sich lohnt. Vielleicht kann mir ja hier jeman helfen.
Daten: Verh. verdiene 90.000 Euro im Jahr , Dienstwagen mit 35.000 Euro, Frau arbeitet > 50km entfernt von Frankreich in Deutschland und vedient 45.000 Euro im Jahr.
Kann mir jemand sagen ob sich das für uns rechnen würde, wenn ja wieviel ungefähr und welche Sozialversicherungen muesste ich noch zahlen (Rente, Arbeitslosenversicherung, Kirchensteuer, Solidaritätsbeitrag...).
Wäre super wenn mir jemand helfen kann!