Hallo!
Kann Dir leider hierzu keine sichere Antwort geben und würde Dir unbedingt empfehlen, Dich auf dem Finanzamt
rückzuversichern.
Allerdings ist es beim Mutterschutzgeld ja ähnlich. Man bekommt auch eine Art Nettobetrag ausgezahlt.
Diesbezüglich war die Auskunft beim Finanzamt in Sarreguemines so, dass man es zum Gehalt dazuzählen müsse aber
nochmal unter "Revenus étranger imposables en France, ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impot francais" (TK) angeben solle, um hierfür keine Steuern zu zahlen.
Könnte mir vorstellen, dass es sich beim Krankengeld ähnlich verhält. Bin mir aber nicht sicher, weil es ja von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber kommt.
....leider keine verbindliche Aussage....
Gruß,
Mone