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Autor Thema: steuern und ein paar fragen  (Gelesen 4435 mal)

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Offline stefan85

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steuern und ein paar fragen
« am: 20. April 2018, 23:18:28 »
hi zusammen :)

also ich habe ein paar fragen, zu denen ich keine richtigen eindeutigen Antworten gefunden habe.

1. wir wohnen erst seit nem knappen jahr steuerpflichtig hier und sind damit das erste mal zur steuererklärung in frankreich als grenzgänger verpflichtet. dummerweise finde ich das formular nirgends zum download - aknn jemand helfen? CERFA 2042 - die zusatzformulare gibts alle via www.impots.gouv.fr aber das hauptformular finde ich leider nicht.

2. sehe ich es richtig das wir als unverheiratetes zusammenlebendes paar EINE erklärung gemeinsam abgeben können?

3. 2014 gabs n extra formular für die t. d'habitation - gibts das nicht mehr?

4. Frais réels. gibts irgend ne liste was man da alles anführen darf? irgendwo habe ich von fahrtkosten gelesen - gibts da sowas wie ne km pauschale? irgendwas war mit 4,35 (?) Euro essensgeld je tag - stimmt das (noch)?

5. auch als grenzgänger muss man die einkünfte in der obersten zeile eintragen nicht unter "Autres salaires imposables de source étrangère" - letzte zeile von einkommen oder?

6. welche in D. bezahlten sozialabgaben dürfen abgezogen werden für die declaration? irgendwo stand mal was, dass alle arbeitgeberanteile abgezogen werden dürfen UND die Arbeitgeberanteile unberücksichtigt bleiben, sprich nicht genannt werden müssen - stimmt das?  => das würde bedeuteten, dass ich unter revenues d'activité das deutsche Netto (als Brutto abzgl. soz. Abgaben) eintrage oder?

7. kann man die ausgaben für periscolaire (mittagessen und ferienbetreuung) irgendwo ansetzen? In 2042 RICI (kann für 2018 runtergeladen werden) habe ich bloß ausageben für kinder ab collège gefunden oder moins 6 ans - unserer ist aber in der élémentaire - und genau 6 .. geht das unter Frais réels? gibts eigentlich ne obergrenze für frais réels?

8. wir sind am 15.08. umgezogen - kann ich dann die einkünfte für den ganzen August in D versteuern und in FR ab 01.09.? oder muss das Tagesgenau laufen?

9. zinsen aus französischen und deutschen sparbüchern können unter intérêts et autres produits ... (2FA) angegeben werden - müssen aber nur angegeben werden, wenn sie höher waren als 2000 euro oder? hieße in meinem fall nichts angeben zu müssen...

10. gilt das auch für einen aktien fonds? oder läuft der unter 2TT? der läuft aber noch über ne deutsche bank .. passt das trotzdem?

vielen vielen dank für eure hilfe!!


Vg stefan

PS: mir wurde erklärt dass die bögen jedesjahr "fast" die gleichen sind und ich mich schon mal mit 2016 beschäftigen kann - deshalb habe ich den als vorlage genommen... stimmt hoffenltich oder?
« Letzte Änderung: 21. April 2018, 00:34:52 von stefan85 »

Offline stefan85

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #1 am: 27. April 2018, 23:06:29 »
Hi :)

also die meisten Fragen liesen sich mit Recherche selbst klären - aber wie ist das mit den Zinsen - müssen die erst ab 2000 Euro angegeben werden oder immer - und werden erst ab 2000 euro berücksichtigt??

wie macht ihr das?

Offline Saarbrücker

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #2 am: 28. April 2018, 08:29:30 »
Hallo Stefan85
die Zinsen werden ab dem ersten Euro versteuert.
Kein Freibetrag.

Offline Burly

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #3 am: 28. April 2018, 22:35:31 »
Hallo Saarbrücker,
Ist das Fakt mit den Zinsen?
Gruß Burly

Offline stefan85

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #4 am: 29. April 2018, 18:55:42 »
Hi zusammen :)

also das stimmt wohl nicht so ganz ... den es gibt zumindest livret A & livret jeune die befreit sind ...

mein banktyp hatte mal erklärt, dass die zinsen im livret A (livret bleu bei der Crédit mutuel) bis zu ner obergrenze (die ich leider nicht mehr weis) steuerfrei sind..

Deshalb wird beim eröffnen übrigens auch bei irgend ner bankenzentrale nachgefragt ob schon eines irgendwo anders besteht, denn dann bekommts irgend einen anderen namen, den ich mal erfragen werde...

ich habe nen link gefunden, wos ganz gut erklärt ist:
https://www.cbanque.com/actu/57682/livrets-et-pel-comment-declarer-les-interets-aux-impots

Also käme alles außer livret A in Feld 2TR ABER was hat es mit Feld 2FA zu tun? :)

« Letzte Änderung: 29. April 2018, 19:19:59 von stefan85 »

Offline pifolog

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #5 am: 29. April 2018, 19:15:07 »
Ist das Fakt mit den Zinsen?

Ja und nein.

Zinsen aus Deutschland sind zu 100% einkommensteuerpflichtig. Hinzu kommen noch Sozialabgaben von 17,2%, von denen ein Teil wieder von den Steuern abgesetzt werden kann.  Faktisch werden D-Zinsen mit 30,25% belastet bei einem persönlichen Spitzensteuersat von 14% und mit 45,16% bei einem Spitzensteuersatz von 30%.

Dagegen sind Zinsen in Frankreich frei von Steuern und Sozialabgaben, wenn sie aus speziellen Spareinlagen stammen. Etwa Livret A oder Livret bleu bis maximal 22.950 € bei einem aktuellen Zinssatz von 0,75%, oder Livreet DD, selber Zinssatz bis 12.000 €.

Offline stefan85

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #6 am: 29. April 2018, 19:22:32 »
super @pifolog.

in welches feld kommen denn die zinsen aus D? in 2TR oder? Weist du was 2FA ist?

Offline stefan85

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #7 am: 29. April 2018, 19:30:36 »
kontoführungsgebühren der CM können in Frais réels angerechnet werden oder?

Offline pifolog

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Re: steuern und ein paar fragen
« Antwort #8 am: 29. April 2018, 23:05:17 »
in welches feld kommen denn die zinsen aus D? in 2TR oder? Weist du was 2FA ist?

Die Zinsen gehören generell in 2TR und werden da mit dem individuellen Steuersatz berechnet.
Alternativ geht 2FA. Hier werden sie pauschal mit 24% versteuert. Jedoch darf der Gesamtbetrag aller Zinsen 2000€ nicht überschreiten.
Beträgt der persönliche Spitzensteuersatz (taux marginal) 30% oder mehr kann sich der Eintrag bei 2FA lohnen.
Auf den Euro genau kann man das mit dem Simulator bei impots.gouv ausrechnen..

Und jetzt die spannende Frage:
Geht das auch bei Zinsen aus Deutschland ?

Tja, wir sind in Frankreich. Eindeutige Antworten gibt es da nicht so schnell.
Was ich bisher erfahren habe:
- Klar geht das. Zinsen sind Zinsen und werden die in F versteuert, gelten auch die F-Sätze.
  Wo steht das, dass Auslandszinsen ausgenommen sind?
- Nein, pauschal 24%  geht nur, wenn man vorher bei seiner Bank den Antrag
  auf ‚dispense de prélèvement fiscal‘  (Verzicht der Quellensteuerabzug)  gestellt hat.
  Und das geht ja mit Banken in D nicht.

Persönliche Anmerkung: Das Nein erscheint mir nicht plausibel, weil so ein Antrag kann nur bis zu 25.000€  Einkommen gestellt werden. Alles darüber wäre dann von der Pauschalversteuerung ausgeschlossen. Doch nirgendwo habe ich was von einer Obergrenze gehört oder gelesen, die diese Pauschalversteuerung ausschließen würde.
Ähnliches kennt man ja aus D mit der steuerlichen Flatrate von 25% bei Einkommen aus Dividenden, selbst wenns Millionen sind, es bleibt bei 25% maximal.