hi zusammen

also ich habe ein paar fragen, zu denen ich keine richtigen eindeutigen Antworten gefunden habe.
1. wir wohnen erst seit nem knappen jahr steuerpflichtig hier und sind damit das erste mal zur steuererklärung in frankreich als grenzgänger verpflichtet. dummerweise finde ich das formular nirgends zum download - aknn jemand helfen? CERFA 2042 - die zusatzformulare gibts alle via
www.impots.gouv.fr aber das hauptformular finde ich leider nicht.
2. sehe ich es richtig das wir als unverheiratetes zusammenlebendes paar EINE erklärung gemeinsam abgeben können?
3. 2014 gabs n extra formular für die t. d'habitation - gibts das nicht mehr?
4. Frais réels. gibts irgend ne liste was man da alles anführen darf? irgendwo habe ich von fahrtkosten gelesen - gibts da sowas wie ne km pauschale? irgendwas war mit 4,35 (?) Euro essensgeld je tag - stimmt das (noch)?
5. auch als grenzgänger muss man die einkünfte in der obersten zeile eintragen nicht unter "Autres salaires imposables de source étrangère" - letzte zeile von einkommen oder?
6. welche in D. bezahlten sozialabgaben dürfen abgezogen werden für die declaration? irgendwo stand mal was, dass alle arbeitgeberanteile abgezogen werden dürfen UND die Arbeitgeberanteile unberücksichtigt bleiben, sprich nicht genannt werden müssen - stimmt das? => das würde bedeuteten, dass ich unter revenues d'activité das deutsche Netto (als Brutto abzgl. soz. Abgaben) eintrage oder?
7. kann man die ausgaben für periscolaire (mittagessen und ferienbetreuung) irgendwo ansetzen? In 2042 RICI (kann für 2018 runtergeladen werden) habe ich bloß ausageben für kinder ab collège gefunden oder moins 6 ans - unserer ist aber in der élémentaire - und genau 6 .. geht das unter Frais réels? gibts eigentlich ne obergrenze für frais réels?
8. wir sind am 15.08. umgezogen - kann ich dann die einkünfte für den ganzen August in D versteuern und in FR ab 01.09.? oder muss das Tagesgenau laufen?
9. zinsen aus französischen und deutschen sparbüchern können unter intérêts et autres produits ... (2FA) angegeben werden - müssen aber nur angegeben werden, wenn sie höher waren als 2000 euro oder? hieße in meinem fall nichts angeben zu müssen...
10. gilt das auch für einen aktien fonds? oder läuft der unter 2TT? der läuft aber noch über ne deutsche bank .. passt das trotzdem?
vielen vielen dank für eure hilfe!!
Vg stefan
PS: mir wurde erklärt dass die bögen jedesjahr "fast" die gleichen sind und ich mich schon mal mit 2016 beschäftigen kann - deshalb habe ich den als vorlage genommen... stimmt hoffenltich oder?