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Autor Thema: Steuererklärung Deutschland nach Umzug  (Gelesen 3473 mal)

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Offline Fleur123

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Steuererklärung Deutschland nach Umzug
« am: 30. August 2015, 09:14:12 »
Hallo liebe Grenzgänger,
wir sind im Februar 2014 nach Frankreich gezogen und haben neulich mithilfe eines Steuerberaters unsere Steuererklärung für 2014 in Frankreich abgegeben. Nun kam aber kürzlich eine Erinnerung von einem Deutschen Finanzamt, dass wir noch unsere Steuererklärung 2014 für D abgeben müssen. Haben da angerufen und gesagt, dass wir wenn dann nur den Januar in D versteuern müssen, da wir ab Februar in Frankreich gelebt haben. Nun wollen die trotzdem, dass wir eine Steuererklärung fürs ganze Jahr 2014 abgeben und nicht nur für den Januar (da wären wir viel schneller fertig  =D =D =D). War das bei euch auch so, dass ihr in eurem Umzugsjahr für beide Länder fürs ganze Jahr die Steuererklärung abgeben musstet? Ich verstehe da den Sinn nicht. Haben doch schließlich nur noch im Januar in D gelebt. Kann mir jemand helfen?
Danke

Offline Dieter

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Re: Steuererklärung Deutschland nach Umzug
« Antwort #1 am: 31. August 2015, 00:33:43 »
Hallo,

die Steuererklärung ist immer nur für ein ganzes Kalenderjahr vorgesehen (Welteinkommen&Progessionsvorbehalt).  Ihr müsst halt noch einfach einen Beleg beifügen das Ihr von FEB.-Dez. bereits in F versteuert habt. Dann solltet Ihr nur den Jan. in D versteuern müssen, halt zu den Bedingungen als wenn Ihr das ganze Jahr in D versteuert hättet. Im Gegenzug dürft Ihr aber auch Pauschalen z.B. Werbungskosten für das ganze Jahr ansetzten.
Je nach dem wenn es zu kompliziert ist vielleicht sicherheitshalber nochmal einen Steuerberater hinzuziehen.

Gruß