Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuern öffentlicher Dienst  (Gelesen 8783 mal)

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Offline Rüdiger

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Steuern öffentlicher Dienst
« am: 20. September 2007, 12:24:11 »
Hallo!

Erstmal allen DANKE für die vielen Beiträge, die mir(uns) als Neulinge auf diesem Gebiet sehr weitergeholfen haben. Spitze, dass es dieses Forum gibt!

Am 15.10. ist es auch bei uns soweit, dass wir unser Häuschen in St. Avold "übernehmen".

In diesem Zusammenhang eine Frage bzgl. Besteuerung bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Dazu gab es leider erst zwei Artikel, aber nichts zum praktischen Ablauf.

Also, während ich in Frankreich Steuern zahlen werde, wird mein Partner seine Steuern in Deutschland zahlen (müssen), da er bei einem öffentlichen Dienstgeber beschäftigt ist.

Wie erfährt nun das frz. Finanzamt von der Tatsache, dass er seine Steuern in D bezahlen muss?
Muss er auch das Formular 5011 abgeben und mit einem negativen Bescheid des deutschen Finanzamtes nochmal zum frz. Finanzamt oder wie geht das?
Unser Makler hat von uns beiden das Formular 5011 angefordert zum Nachweis, dass wir in Frankreich Steuern zahlen (wozu er das wissen muss/will, weiß ich nicht).

Vielleicht weiß das jemand oder war mal in der gleichen Situation.

Viele liebe Grüße
Rüdiger  :D

Offline Dieter12

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #1 am: 20. September 2007, 22:08:12 »
Hi Rüdiger,

Wenn jemand seine Steuern in D reicht das doch. Warum sollte das f Finanzamt daran interessiert sein zu erfahren, wieviel Steuern man im Ausland bezahlt. Das ändert sich nur, wenn man auch durch f Einkünfte in F steuerpflichtig wird. Aber das ist ja nach deinen Schilderungen nicht der Fall.

Gruss, Dieter

Offline Buccaneer

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #2 am: 25. September 2007, 17:56:27 »
Hallo Rüdiger,

bei uns ist die gleiche Situation.
Dein Partner muß bei seinem zuständigem deutschen Finanzamt ein Formular für die "uneingeschrängte Steuerpflicht" (Nummer hab ich leider nimmer) holen.
Ein Durchschlag, muß vom zuständigen französichem Finazamt ausgefüllt werden. Dann geht wieder alles ausgefüllt aufs deutsche Finanzamt. Voila und schon ist dein Partner in der Lohnsteuerklasse 1 ;-)

Offline Rüdiger

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #3 am: 26. September 2007, 16:30:12 »
Hallo,

vielen Dank für die Antwort, das ist brauchbar. Wie ich die deutsche Gründlichkeit einschätze, gibts das Formular sicherlich online zum runterladen. Vielen Dank!

Es gab da wohl ein kleines Missverständnis. Mein Freund WOLLTE nicht in beiden Ländern Steuern zahlen.
Nur ist ja halt mal der Normalfall, dass man in F Steuern zahlt, wenn man auch da wohnt - so wie bei mir.
Da mein Freund aber im öffentlichen Dienst ist, MUSS er in D Steuern zahlen, auch wenn er in F wohnt (leider!).
Die Frage war nun, ob (und wenn ja, wie) dem französischen Finanzamt verklickert werden muss, dass er in D weiter steuerpflichtig bleibt.
Aber die Frage ist ja nun beantwortet. Nochmal Danke!
Rüdiger

Offline Dieter12

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #4 am: 26. September 2007, 16:37:30 »
Hi Rüdiger,

Leider ist die d Gründlichkeit noch nicht so weit vorgedrungen, dass es solche Anträge zum Herunterladen gibt (ich habe es jedenfalls noch nicht gefunden). In F klappt das mit dem Internet besser.
Falls Du denn doch den Download irgendwo findest, gib' mal Bescheid.

Gruss, Dieter

Offline Buccaneer

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #5 am: 27. September 2007, 13:10:02 »
Hi,

nein das Formular gab es leider nicht als Download. Hatte ich auch direkt beim Finanzamt angefragt. Ein Besuch um den Antrag beim Finanzamt abzuholen ist hier leider unumgänglich.

Offline Dieter12

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #6 am: 14. Oktober 2007, 17:48:36 »
Hi,

Man kann dem d Finanzamt allerdings eine E-Mail schicken mit der Bitte, die Formulare zuzusenden. Das geht, hab's dieses Jahr gemacht und die Formulare sind nach einiger Zeit angekommen.
E-Mail ist vielleicht einfacher, als da vorbeizufahren, zumal das bei mir Stuttgart wäre.

Gruss, Dieter

Offline Bademeister

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #7 am: 10. November 2007, 06:06:04 »
Hallo Dieter,

das Formular 5011 gibt es bei (fast) jedem Finanzamt in der Grenzgänger-Region - da spielt es auch keine Rolle, wo dein zuständiges Finanzamt ist.


Offline Dieter12

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Re: Steuern öffentlicher Dienst
« Antwort #8 am: 10. November 2007, 11:48:27 »
Hi Markus,

Danke für den Hinweis, aber die im Öffentlichen Dienst Beschäftigten benötigen nicht das Formular 5011, sondern zwei andere, die ich aber inzwischen auch im Internet gefunden habe (Wer lange sucht, findet gelegentlich auch was).
1. Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (in französisch/deutsch):
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/LSt.html
2. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung/Antrag auf vereinfachte Lohnsteuerermäßigung
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/02_lst/2008/index.htm
Auf dieser Seite des bayrischen Finanzministeriums kann man diesen Antrag neben dem PDF-Download auch direkt online ausfüllen und dann ausdrucken.
So langsam begreife ich mit den Jahren jetzt auch, warum ich so hohe Steuern in Deutschland bezahle. Jedes Bundesland hat sein Finanzministerium und dieses bastelt sich Internetseiten zurecht. Wahrscheinlich werde ich das gleiche nächstes Jahr auch in Baden-Württemberg, Saarland, ... finden, wenn es nicht gar jetzt bereits existiert. Im zentralistischen Frankreich gibt es eine Internetseite, auf der ich alles finde, was derzeit möglich ist. Es lebe der deutsche Föderalismus und ich bin für mein Leben glücklich, dass ich ihn weiter unterstützen darf!

Gruss, Dieter