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Autor Thema: Steuern in Frankreich oder in Deutschland  (Gelesen 7193 mal)

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Offline hdhuesch

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Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« am: 19. Oktober 2011, 15:49:48 »
Hallo dann mal...
Ich bin neu hier und habe da gleich mal eine bzw. mehrere Fragen.

-Ich lebe schon seit einiger Zeit in Frankreich.(zu Beginn in Sarreguemines und seit 2008 in Strasbourg)
-Mein Arbeitgeber hat den Firmensitz in Völklingen/Saarland (Deutschland)
 Ich arbeite auch in Deutschland. Aber in Baden-Württemberg...im Außendienst.

-Als ich noch in Sarreguemines lebte konnte ich meine Steuern in Frankreich zahlen.
 ( 3 Jahres - Regelung ??, 30 KM entfernt vom Arbeitgeber ?? )
-Jetzt lebe ich in Strasbourg und zahle seit Beginn des Jahres meine Steuern leider in Deutschland.

Die Lohnbuchhaltung meiner Firma begründet das mit der Entfernung zur Firma.
(Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitgeber ist jetzt weiter als 30 km.)

Es gilt bei der Grenzgängerregelung aber doch die Entfernung zur Grenze....
Oder liege ich da falsch mit meiner Meinung ???

Es geht hierbei um mtl. 850 €....

Danke schon jetzt für die Tipps und Antworten. :Hands:

banjo

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2011, 16:06:25 »
Das Ganze wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, das Du z. Bsp. hier nachlesen kannst:
http://www.steuerschroeder.de/frankrei.rtf

Der fragliche Satz ist:
(5)
a)   Abweichend von den Absätzen 1, 3 und 4 können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Personen, die im Grenzgebiet eines Vertragsstaates arbeiten und ihre ständige Wohnstätte, zu der sie in der Regel jeden Tag zurückkehren, im Grenzgebiet des anderen Vertragsstaats haben, nur in diesem anderen Staat besteuert werden;
b)   das Grenzgebiet jedes Vertragsstaats umfaßt die Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 20 km von der Grenze entfernt liegt;
c)   die Regelung nach Buchstabe a gilt auch für alle Personen, die ihre ständige Wohnstätte in den französischen Grenzdepartements haben und in deutschen Gemeinden arbeiten, deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 30 km von der Grenze entfernt liegt. "


Wenn also die Gemeinde, in der Du arbeitest, zu denen unter c) erwähnten  gehören, ist es IMHO egal, ob Dein täglicher Fahrweg 300km oder 15km ist.
Es gibt übgrigens eine Liste dieser Gemeinden:
Eine Liste der Namen aller Gemeinden, die in den jeweiligen Grenzzonen liegen, erhalten Sie bei den INFOBESTen oder den zuständigen Finanzämtern.



Und lies auch hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/grenzgaengerstatus-t1309.0.html
http://www.frontalierslorraine.eu/site/medias/_pdfs_fiches_frontaliers/306_Die_Besteuerung_in_Frankreich.pdf

Offline hdhuesch

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2011, 16:13:44 »
Danke Banjo sehr nett........

Offline ~Pero~

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2011, 16:21:14 »
Wobei.....

ausschlaggebend ist nicht der Firmensitz des Arbeitgebers, sondern der Arbeitsort.

Sofern dieser regelmässig (genaue Tageszahl weiß ich jetzt nicht auswendig) ausserhalb der im DB genannten Zone ist,
erfolgt die Besteuerung in Deutschland.

Das war und ist bereits eine böse Falle z.B. für deutsche LKW-Fahrer, die zwar in LUX. beschäftigt, aber dort nur selten im LKW
unterwegs sind.
Auch da hält der deutsche Vater Staat seine Hand auf, und das teilweise auch rückwirkend mit enormen Belastungen für die Betroffenen.

Auf alle Fälle einen "Kompetenten" Steuerberater zu Rate ziehen.....

Offline hdhuesch

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2011, 16:39:15 »
Das wird ja spannend..

Das Problem ist - ich arbeite in Baden - Württemberg im Außendienst mein eigentlicher Arbeitsort ist also nicht nur in Grenz nähe.
Ich wohne zwar in Strasbourg (also direkt an der Grenze) und fahre auch an jedem Tag zurück in meine Wohnung.

Da aber meine Firma ihren Sitz im Saarland hat und das Finanzamt in Völklingen mich nicht "freistellt" habe ich das Problem.

Ich denke jedoch ein "richtiger Grenzgänger" zu sein.

Was kann ich noch tun ?


banjo

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2011, 16:57:33 »
Machs doch einfach:
Lade dir das Formular 5011 runter, lasse es beim Arbeitgeber ergänzen, reiche es beim F Finanzamt ein und danach beim Finanzamt in D. Wenn das dt. Finanzamt Dir bei wahrheitsgemäßer Angabe auf diesem Formular eioen Freistellungsbescheid ausstellt -bingo. Wenn nicht, kannst du dann immer noch die Sache weiter hinterfragen.

http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Offline Ralph

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2011, 17:50:11 »
Das wird ja spannend..

Das Problem ist - ich arbeite in Baden - Württemberg im Außendienst mein eigentlicher Arbeitsort ist also nicht nur in Grenz nähe.
Ich wohne zwar in Strasbourg (also direkt an der Grenze) und fahre auch an jedem Tag zurück in meine Wohnung.

Da aber meine Firma ihren Sitz im Saarland hat und das Finanzamt in Völklingen mich nicht "freistellt" habe ich das Problem.

Ich denke jedoch ein "richtiger Grenzgänger" zu sein.

Was kann ich noch tun ?



Du darfst Dich max. an 45 Tagen im Jahr überweigend außerhalb der Grenzzone aufhalten.
Sind es mehr bist Du kein Grenzgänger.
Sind es weniger bist Du ein Grenzgänger.
Bin auch im Außendienst ....

Wenn Du zb. im Raum Stuttgart bist und dort den ganzen Tag Kunden besuchst - ist das dann für Dich ein schädlicher Tag im Sinne der 45 Tage Regelung.
Übernachtest Du dort - sind es 2 schädliche Tage.
Fährst Du innerhalb der Grenzzone - zb. Termin in KA, dann OG dann FR - ist das nicht schädlich.
Auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen - Grenzgänger und AD ist ein Szenario mit vielen Stolperfallen. Hatte auch schon 2 Arbeitgeber die sich weigerten meine Grenzgängerantrag zu unterschreiben.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2011, 20:18:52 »
Genau genommen sitzt mein Arbeitgeber und Köln und ich arbeite an wechselnden Orten im Saarland. Mich hat das Kölner Finanzamt ohne Probleme von der deutschen Lohnsteuer freigestellt.

Offline ~Pero~

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Re: Steuern in Frankreich oder in Deutschland
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2011, 22:37:03 »
Genau genommen sitzt mein Arbeitgeber und Köln und ich arbeite an wechselnden Orten im Saarland. Mich hat das Kölner Finanzamt ohne Probleme von der deutschen Lohnsteuer freigestellt.

Wie ich schon schrieb,
ausschlaggebend ist der Arbeits-/Einsatzort, nicht der Sitz des AG.

Ich kann nur nochmals dringend dazu raten einen Steuerberater zu befragen, der sich mit der Materie auskennt.

LG
Pero