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Autor Thema: Steuern Grenzgänger Steuererklärung  (Gelesen 5137 mal)

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Offline meteoman

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Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« am: 26. Januar 2018, 12:00:38 »
Guten Morgen ihr Alle,
seit 2 Jahren wohnen wir nicht mehr in Frankreich - aber die Vergangenheit hat uns steuerlich eingeholt. Folgendes Problem ist aufgetreten:
Unsere Tochter (damals kein Wohnsitz in Deutschland) hat 2014 8 Monate in Deutschland, danach 4 Monate in Frankreich gearbeitet. 2015 wurde in Frankreich eine Steuererklärung erstellt und es erging ein Steuerbescheid in Frankreich (das deutsche Einkommen war mit angegeben, aber natürlich auch in Deutschland versteuert worden) mit einer Steuerschuld von 0 Euro.
Soweit, so gut. Seit 2016 wohnt sie wieder in Deutschland und wir haben für 2014 bis 2016 eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben (wäre ja schön gewesen, Werbungskosten wie den Weg zur Arbeit von der in Deutschland gezahlten Steuer zurück zu bekommen). Das war sicher ein Fehler, aber es ist passiert.
Der Erfolg ist, dass sie für 2014 noch über 700 Euro nachzahlen soll :mad:
Kann das richtig sein? Ich vermute im nachhinein, dass das Finanzamt wohl nicht erkannt hat, dass sie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht in Frankreich gewohnt hat, und mit dem dortigen Steuerbescheid alles rechtskräftig wurde (allerdings auch keine Erstattung aus Deutschland kommen kann).
Ich hoffe, ich habe es klar genug erklärt. Wäre schön, wenn mir jemand sagen kann, was wir tun sollen (der deutsche Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, Widerspruch ist noch möglich) .
Ich danke euch vorab. :)

Offline Eliott

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #1 am: 26. Januar 2018, 12:46:11 »
Wenn Sie 2014 in Frankreich gelebt hat, war Sie dann in den 8 Monaten Grenzgänger in denen Sie in D gearbeitet hat?
Hat Sie das notwendig Formular ausgefüllt?
Warum habt ihr für Sie für 2014 eine Steuererklärung abgegeben wenn Sie in D gar nicht steuerpflichtig war?
Auf was bezieht sich die 700 Euro die Sie zahlen soll?
Ist auf der Steuererklärung ein Bruttoeinkommen angegeben?
Oder ist dies einen Strafe für die zu hoch abgerechneten Kilometer?

Bitte mehr Informationen.

Nach nochmaligem Durchlesen denke ich dass bei deiner Tochter der Progressionsvorbehalt zuschlägt.
D.h. die deutsche Steuer wird nicht aus den 8 Monaten die Sie in D gearbeitet hat berechnet sondern es wird das ganze Jahr, also auch die 4 Monate von F berechnet. Davon wird dann der Prozentsatz ermittelt, welche aber nur auf das Brutto der 8 Monate gerechnet wird und so bleibt dann die Steuer.
Hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 12:50:27 von Eliott »

Offline Eliott

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #2 am: 26. Januar 2018, 12:53:44 »
Beispiel (Zahlen sind frei erfunden):

8 Monate D = 12.000 Euro zu versteuern
4 Monate F = 6.000 Euro zu versteuern

12.000 Euro zu versteuern = 0% Steuer
18.000 Euro zu versteuern = 10% Steuer
Zu zahlender Betrag 10% von 12.000 Euro = 120 Euro

Offline meteoman

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #3 am: 26. Januar 2018, 13:05:30 »
Eliot, zunächst einmal vielen Dank.
Zu Deinen Zusatzfragen: Steuererklärung haben wir damals in Frankreich abgegeben, wiel dies aufgrund des frz. Einkommens erforderlich war. Die in D gezahlte Steuer (bzw. das in D erzielte Einkommen) wurden natürlich mit angegeben. Eine "Grenzgängerbescheinigung" hatten wir nicht, wurde aber auch nirgens verlangt. Lt. Auskunft des Arbeitgebers durfte sie garnicht als Grenzgängerin arbeiten. Arbeitgeber war die kath. Kirche, also öD gleichgestellt mit sogenannter "Betriebsstättenbesteuerung". Von den ohnehin niedrigen Bezügen im Anerkennungsjahr (im Endeffekt hatte meine Tochter 800 Euro netto) wurde Steuern gezahlt, die späteren frz. Bezüge waren viel höher und in Frankreich dennoch steuerfrei. Wahrscheinlich hätten wir am besten keine Steuererklärung für 2014 nachgereicht; verlangt hatte sie niemand.

Offline meteoman

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #4 am: 26. Januar 2018, 13:10:44 »
Eliot, weitere Info habe ich noch nicht, der Bescheid liegt noch nicht schriftlich vor (erst bei unserem Sohn per email)  Kann sein, dass du mit dem Progressionsvorbehalt recht hast - das erklärt aber nicht, warum sie für 2015 (4 Monate in F, 8 Monate in D) keine Steuern nachzahlen muss :-\

Offline Eliott

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #5 am: 26. Januar 2018, 14:13:12 »
Na dann würd ich mal nicht die Gäule scheu machen und warten bis der Bescheid kommt.
Grüße

Offline meteoman

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #6 am: 26. Januar 2018, 15:53:47 »
Eliot, dann danke ich dir vorerst und melde mich wenn ich darf mit dem Bescheid nochmal. Wünsche ein schönes Wochenende :winkerwinker:

Offline Eliott

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #7 am: 26. Januar 2018, 17:57:13 »
Es ist immer schwierig zu helfen wenn man nicht alle Fakten kennt.

Offline meteoman

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Re: Steuern Grenzgänger Steuererklärung
« Antwort #8 am: 31. Januar 2018, 00:31:19 »
Hallo Eliott,

ich habe den Steuerbescheid jetzt vorliegen. In der Tat wird der Progressionsvorbehalt als Begründung angeführt.
Wenn ich den entsprechenden Passus im Gesetz richtig lese, greift dies aber nur bei Wohnsitz im Inland, Einkommen im Inland und einem weiteren Einkommen im Ausland.
Bei meiner Tochter war es aber 2014 und 2015 umgekehrt - Wohnsitz in Frankreich, gem. frz Steuerbescheid steuerfreies Einkommen in Frankreich und ordnungsgemäß versteuertes Einkommen in Deutschland. Ich bin verwirrt :-[
Grüße