Hallo,
wir überlegen gerade, Frankreich wieder zu verlassen. Ich bedaure das sehr, aber meine Frau fühlt sich hier etwas einsam und möchte wieder in den deutschsprachigen Raum.
Whs. werden wir daher Mitte nächsten Jahres, vor Beginn des nächsten Schuljahres, umziehen.
Wie sieht es in dem Fall mit den Einkommenssteuern aus ? Formal zahlt man ja immer nur einen Abschlag für das (vorangegangene) Jahr, dh. man steht ein Jahr im Minus. Muss man da einen Abschlag beim Wegzug zahlen ? Oder bekommt man später die Rechnung ins Ausland

Herzlichen Dank für Infos oder Links,
diego