Hi Schojino,
Ja natürlich kannst du als Grenzgänger in D arbeiten und Mieteinnahmen in Monaco haben. Wo du deine Spardollars anlegst, ist dir als Grenzgänger doch nicht vorgeschrieben.
Also nach dem Wenigen, dass du erzählst, scheinst du Mieteinnahmen in F zu haben und dieses bereits auch im letzten Jahr oder?
Wenn es also bereits in 2007 war, dann ist es für die papierene Steuererklärung bereits zu spät (auch 963 hat dir das ja bereits gesagt) und du kannst nur noch die Interneterklärung abgeben. Ansonsten kostet es Nachmeldegebühren.
Liegen deine gesamten (manche haben mehrere Objekte) Jahresbruttomieteinnahmen unter 15000€, dann brauchst du keine Einzelnachweise und einen Extrabogen (2044) angeben, sondern kannst den sog. "micro foncier" machen in der Abteilung 4 (Revenus fonciers) der Steuererklärung. Geht es darüber, bist du gezwungen, das Formblatt 2044 auszufüllen. Man kann auch unter 15000€ mit dem Formblatt 2044 den Einzelnachweis über Auslagen angeben, aber in der Regel ist der 30% Abschlag des "micro foncier" günstiger und vorallem nicht so zeitaufwändig.
Gruss, Dieter