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Autor Thema: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)  (Gelesen 18388 mal)

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Guest

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Hallo zusammen,

kenn sich evtl. jemand aus, der auf folgende Frage eine Antwort weiß...

Wenn man Grenzgänger ist und in Frankreich lebt und besteuert wird und nun von seinem
Arbeitgeber eine Abfindungszahlung entgegen nehmen würde, dann müßte man diese
Abfindung den Regeln nach in Frankreich versteuern.

Wie hoch sind die Steuern aus Abfindungen für Grenzgänger, die in Frankreich
auf Gehalt besteuert werden ?

Danke im voraus für jede Hilfe...

Offline Dieter12

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Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2006, 20:49:12 »
Zitat von: CH
Hallo zusammen,
Wie hoch sind die Steuern aus Abfindungen für Grenzgänger, die in Frankreich
auf Gehalt besteuert werden ?
Hi CH,

Schau mal hier
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F408.xhtml?&n=Imp%C3%B4t,%20taxe%20et%20douane&l=N13&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N205&n=Principaux%20revenus%20imposables%20ou%20non&l=N224&n=Revenu%20imposable:%20rupture%20du%20contrat%20de%20travail&l=N248
nach, da steht alles, aber allerdings nur in französisch.

Gruss, Dieter

Guest

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Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2006, 09:42:19 »
Hallo,

ich habe mir den Text übersetzt - aber leider nicht verstanden. Was bedeutet das im Klartext ?

Kann mir jemand weiterhelfen ?

Offline Dieter12

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Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2006, 13:51:31 »
Hi Marcus,

So lang und so schwer ist der f Text nun auch nicht. Und wenn Du bereits eine übersetzung hast, dann dürfte es doch verständlich sein.
1. Kapitel: Welche Abfindungszahlungen müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
2. Kapitel: Welche Abfindungszahlungen müssen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.
3. Kapitel: Wie hoch ist der Freibetrag, der nicht versteuert wird.

Gruss, Dieter

Offline Marco

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mausespeck007

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Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #5 am: 22. März 2007, 19:33:16 »
Hallo Zusammen,

Aus den französichen Erklärungen werde ich nicht recht schlau.  

Kann mir jemand mal sagen wenn ich eine 100.000€ Abfindung bekomme wieviel Prozent das französiche
Finanzamt bei diesem Betrag ca. fordert? :)
Danke!

Markus

Offline khmer

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Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #6 am: 23. März 2007, 07:26:58 »
Weiß jemand, wie die in dem Link zur Abfindungsbesteuerung erwähnte Methode "imposition selon le système du quotient" funktioniert, also wie da gerechnet wird?

Na, scroogle FR hats ganz schnell gefunden, ich ziehe meine Frage zurück und präsentiere die Antwort:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F3178.xhtml.

mausespeck007

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Hallo,

zwar schon ein paar Mönatchen her ;-), aber für diejenigen die wissenswertes zu Abfindungen suchen noch ein interessanter Link unter welchen Begebenheiten Abfindungen versteuert werden müssen, ODER auch nicht.

                 http://www2.impots.gouv.fr/documentation/ir2004/brochure/pages/78_81.pdf

Offline André27

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Hallo zusammen,
zu diesem Thema kann ich leider sehr aktuell Stellung nehmen, da ich gerade meine Kündigung bekommen habe und auch eine Abfindung.
Wenn Du gekündigt worden bist, ist die !!!!!! komplette Abfindung steuerfrei !!!!!!, wenigsten was positives, es muß aber so in der Kündigung stehen, d.h. betriebsbedingte Kündigung.
Wenn Du gekündigt hast, mußt Du das wie ein normales Gehalt versteuern.
Wenn weitere Infos notwendig, kann ich Dir die Telefonnummer meines französischen Steuerberaters geben.
Gruß André

Offline Marco

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hi andré,

es gibt allerdings höchstgrenzen ;-).

also muss nicht zwangsläufig alles davon steuerfrei sein. bei einem solchen fall empfehle ich aber generell einen steuerberater einzuschalten.

grüße,
marco

Offline chevymichel

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Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #10 am: 13. Oktober 2009, 10:50:35 »
Hallo Zusammen........

Jetzt Wirds Aber zeit das man dieses Thema mal wieder ins leben ruft...
Gerade in der Zeit Wo viel Arbeitgeber Ihre Arbeiter mit Abfindungen Locken..

Ich habe mir mal alle dieser Links Angesehen und versucht selber was zu errechnen.. naja.. Typisch Frankreich halt. Irgentwie werd ich nicht schlau daraus.... Ev gibt es ja auch neuerungen diesbezüglich... Nachdem ja auch die französische Regierung änderungen im Bezug auf Abfindungen vorgenommen hat.....


Jetzt mal Mein Kleises Beispiel...

Verheiratet mit einem Kind. Also 2,5 Im Steuersatz.. Einkommen 2009 zusammen ca.30 000€ ( Kosten schon Abgezogen ). wenn jetz eine Abfindung von 100 000 € Bezahlt würde. Wie hoch ist dann etwa die Steuer darauf .


Merci mal fürs nachdenken.....


Offline Martina99

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Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #11 am: 16. Oktober 2009, 13:07:50 »
Hallo zusammen,
ich glaube ich habe good news für Grezgänger die eine Abfindung bekommren.
Meines Wissens ist seit letztes Jahr (durch das Loi Sarkosy) die Besteuerung
von Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags der Besteuerung
einer Abfindung für eine Entlassung gleichgestellt.
Damit fallen dann extrem wenig Steuern an.
Die Links die zum Thema hier angegeben  wurden sind meines Erachtens steuertechnisch veraltet
Bis dann mal
Martina

Offline Janis

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Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #12 am: 16. Oktober 2009, 22:09:44 »
Hallo Martina

wäre supi, wenn das so wäre. Kann das jemand bestätigen?


Grüße

Janis

Offline Martina99

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Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« Antwort #13 am: 16. Oktober 2009, 22:38:57 »
Hallo Janis,
eigentlich bin ich mir sicher dass es so ist.
Du kannst dabei wählen entweder maximal zwei
Bruttojahresgehälter steuerfrei zu bekommen und den Rest normal zu versteuern
oder von allem 50 % versteuern.  Im neuen Gesetzt von Sarkozy ist der Begriff: Rupture conventionelle.
... also ich denke Du kannst Dich freuen.
Gruß´
Martina.