Nein, ich versuchs nochmal:
Dein Mann hat ein zu versteuerndes Einkommen von X und zahlt darauf lt. Steuertabelle eine Steuer von X1 in F.
Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von Y und zahlst - da Du als Beamtin lt. Doppelbesteuerungseinkommen im Land des Erwerbs besteuert wirst - in D eine Steuer von Y1.
Grudsätzlich unterliegt Ihr beide aber der Steuerpflicht für Euer Welteinkommen (Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, aus unabhängiger Beschäftigug, aus Zinsen und Dividenden, aus Mieteinkünften usw.) im Land Eures Wohnsitzes, also in F. Deshalb müsst Ihr Eur gemeinsames Welteinkommen auch in F angeben, d.h. Dein bereits in D versteuertes Einkommen aus D muss nacherklärt werden.
Das franz. Finanzamt addiert dann X+Y und schaut in die Steuertabelle und errechnet sich daraus eine Gesamtsteuerlast von Z. Nun hat Dein Mann ja bereits X1 bezahlt, d.h. es wird Z-X1 errechnet, was den Nachzahlbetrag ergibt. Würde jetzt dieser Nachzahlbetrag auch erhoben, dann wäre Dein Einkommen Y aus D 2x versteuert, in beiden Ländern. Um dieses auszugleichen, wird von diesem Nachzahlbetrag ein credit d'impot (Steuerrückerstattung) errechnet, der in etwa dem Anteil der Steuerlast entspricht, der enstehen würde, wenn Du Dein Einkommen in F normal versteuert hättest. (siehe auch Posting von kembser weiter oben).
Die Krux ist, dass Ihr - wenn Du nicht gerade extrem wenig verdienst - mit den Einkommen X+Y in die Steuertabelle wesentlich schlechter reinkommt und somit eine höhere Steuerschuld errechnet wird, was in einer tatsächlich zu erbringenden Nachzahlung mündet.
Beispiel (siehe beiliegende Steuerberechnungstabelle aus 2010)
X=40T€ bei 30% Steuer -> X1 = 12T€ (30% Steuer ergeben sich aus der Tabelle ganz unten, Wenn Du N=1 udn R=40T€ setzt zu 0,30)
Y=20T€ wären bei 14% bei Versteuerung in F (siehe Tabelle mit N01 und R=20€) -> Y1 = 2,8T€
wenn jeder *einzeln* versteuern würde.
Versteuert Ihr zusammen (=Nacherklärung Deines Einkommes in F), dann wird das Einkommen zusammengelegt (=60T€) und durch 2 geteilt, d.h. in der Tabelle ist R=60T€ und N=2 -> ergibt 30T€ -> aus Tabelle ergib dies einen Steuersatz von 30% auf 60T€ = 18T€
Also eine Mehrbelastung in Höhe von 3200€ (18T€ - 12T€ - 2,8T€). Darauf ein Steuerrückzahlung in Höhe con ca. 2,8T€ (für Dein bereits in D versteuertes Einkommen) -> Eine Nachzahlung beträgt 400.- Das is der Progressionsvorbehalt.
Vielleicht wäre es wirklich am Besten, das beim ersten Mal durch einen Steuerberater machen zu lassen. Gerne kann ich Dir einen empfehlen, wenn Du willst.