Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Summer2508 am 09. August 2018, 11:04:18

Titel: Steuern ab 2019, wenn man erst seit 2018 in Frankreich lebt
Beitrag von: Summer2508 am 09. August 2018, 11:04:18
Hallo Zusammen,

hat hier jemand schon eine Information bekommen, wie die Festsetzung der Quellsteuer für 2019 läuft, wenn man erst seit 2018 in Frankreich wohnt, dh für 2017 keine Steuererklärung abgegeben hat aufgrundlage derer die Steuer sich berechnen kann?

Ich habe nun schon zweimal bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen, aber da weiß auch niemand so recht wie das vorgehen ist.

Vielen lieben Dank und Grüße

*** Ich habe meinen Beitrag mal editiert natürlich wohne ich in Frankreich und arbeite in Deutschland :-)
Titel: Re: Steuern ab 2019, wenn man erst seit 2018 in Frankreich arbeitet
Beitrag von: le_guy am 21. September 2018, 18:31:29
Hi Summer,

Du wirst im April regulär Deine Steuer deklarieren und dann, soweit man hier im Forum lesen kann, auch weiterhin die Steuer so bezahlen, wie es alle Grenzgänger bisher gewohnt waren, also keine Quellensteuer.
Titel: Re: Steuern ab 2019, wenn man erst seit 2018 in Frankreich arbeitet
Beitrag von: spirou am 22. September 2018, 09:42:21
Hallo Summer,
versteh die Frage nicht ganz: Du arbeitest in F und fragst wie Du Steuern bezahlen sollst?
Du brauchst dich eigentlich um nichts kümmern, da die Steuer ab 2019 direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Du bekommst dann wie in D den Lohn netto ausgezahlt.
Da Du wahrscheinlich noch keine Steuernummer hast, wird dir nichts übrigbleiben zum Finanzamt hinzugehen und eine zu beantragen.
Das kann dein AG nicht für dich erledigen.
Ob du dann für 2018 eine Steuererklärung nachreichen mußt können Sie dir auch direkt auf dem Finanzamt sagen.
Normalerweise ist es nicht vorgesehen 2018 zu versteuern, nur bei gravierenden Veränderungen.
Bei dir hats ja eine gravierende Veränderung gegeben, da du erst in 2018 angefangen hast zu arbeiten.
Also bei dem Punkt nachfragen und auf jeden Fall brauchst du eine Steuernummer für deinen AG
Titel: Re: Steuern ab 2019, wenn man erst seit 2018 in Frankreich arbeitet
Beitrag von: Schwenker82 am 10. Dezember 2018, 13:59:38
Brief von Finanzamt FR erhalten, Grenzgänger = "altes System" - kein Abzug vom Arbeitgeber !
Titel: Re: Steuern ab 2019, wenn man erst seit 2018 in Frankreich arbeitet
Beitrag von: Summer2508 am 18. Januar 2019, 09:52:16
Ohhh da habt ihr recht, da steht Quatsch! Natürlich wohne ich in Frankreich und arbeite in Deutschland. Das macht so natürlich wenig Sinn. Dementsprechend war die Frage ob ich etwas unternehmen muss, da das Finanzamt sich sehr unsicher war und ich immer weiter durchgestellt wurde aber niemand so recht eine feste Aussage treffen wollte. Aber Stand jetzt zahle ich keine "Quellsteuer" und gebe meine Steuerklärung dieses Jahr nach dem "alten" System ab.