Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??  (Gelesen 8981 mal)

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Offline **ringlord**

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Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« am: 13. November 2014, 12:07:11 »
Hallo Zusammen!!! :winkerwinker:

Ich habe eine kurze Frage zur steuerlichen Regelung in Frankreich nach Hochzeit:

"Wenn wir dieses Jahr im Dezember noch heiraten gehen, ist dann die steuerliche Regelung wie in Deutschland? So dass die Steuern für das komplette Jahr 2014 als verheiratetes Paar berechnet werden?
Oder zählt die Versteuerung als verheiratetes Ehepaar dann für 2014 erst ab Dezember 2014? ...und bis Dezember werden dann Steuern jeweils als "Single" berechnet wie zur Zeit..???"


In Deutschland würde man ja die Steuern für 2014 "zurückbekommen" welche die Differenz betragen zu verheiratet/unverheiratet.....

Vielen Dank vorab!

banjo

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #1 am: 13. November 2014, 12:10:38 »
Man macht für den Zeitraum bis zum Tag der Hochzeit eine getrennte Erklärung, für den Rest danach eine gemeinsame. Wenn Ihr im Dezember heiratet, würde ich bis 31.12.2014 eine getrennte und ab 1.1.15 eine Gemeinsame machen. Du sparst für die paar Tage nicht wirklich viel.

Offline **ringlord**

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #2 am: 13. November 2014, 12:34:55 »
Hallo Dirk!

Danke für deine schgnelle Antwort!

Bin gerade trotzdem leicht verunsichert. Habe parallel hierzu jmd. geschrieben der mir in F immer die Steuererklärung macht. (hab allerdings nicht mit einer so schnellen Antwort gerechnet ;-) )
Er hat mir jetzt zurückgeschrieben dass es wie in Deutschland rückwirkend zum 01.01.2014 gilt. So dass die Steuererklärung für 2014 komplett es Ehepaar gemacht wird.....  :anixwissen:


banjo

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #3 am: 13. November 2014, 12:45:24 »
Tja, vielleicht weiss der user pifolog da mehr, er ist in steuerlichen Dingen sehr bewandert. Vielleicht hat sich auch wieder was geändert.
Oder Du frägst bei Deinem CDI mal nach.

Ist der Steuer-Mensch Dein Bankberater?

Offline **ringlord**

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #4 am: 13. November 2014, 12:50:34 »
ahahah, nein, Versicherungsmann....macht aber sehr viele Steuerangelegenheiten in F.

Wollte heute mittag mal noch bei der Bank nachfragen... Gehe zwar so oder so heiraten, aber ist schon gut soetwas vorher zu wissen  :eijoo:

Offline Eliott

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #5 am: 14. November 2014, 04:25:51 »
Du kannst wählen, entweder das ganze Jahr getrennt veranlagen oder das ganze Jahr gemeinsam.
Wir hatten beides berechnet (Jahr 2013), der Unterschied  waren 400 Euro.

Steht aber auch alles im Handbuch, welches immer mit der Steuererklärung mitgeliefert wird. :-)

Grüße

Offline Der Norden

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #6 am: 27. November 2014, 12:39:34 »
Hallo,
habe auch nochmal eine Frage dazu,und wie sieht es dann aus wenn man im April oder Mai heiratet?
Danke Gruss
Micha

Offline pifolog

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #7 am: 27. November 2014, 14:13:55 »

In welchem Monat die Heirat war ist egal. Getrennte oder gemeinsame Erklärung, es wird immer das komplette Kalenderjahr genommen.
Die gemeinsame Erklärung lohnt sich, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch sind. Je größer die Differenz umso höher der Vorteil.


Offline **ringlord**

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2014, 15:33:05 »
So, Vorgang ist nun abgeschlossen.
Pifolog hat absolut recht! Waren eben beide bei unserem Steuerberater und haben alles vorgelegt.
Ist genauso wie oben beschrieben!
Immer das ganze Jahr; entweder als Paar oder getrennt...!!

Offline Eliott

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2014, 04:30:39 »
Da hättest kein Steuerberater für gebraucht.
Ein bisschen französisch und einen Blick in die Steuerunterlagen hätte genügt.

Ich glaub ich werde Steuerberater.

Grüße

Offline Andy24

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #10 am: 30. Dezember 2014, 11:16:15 »
Du kannst wählen, entweder das ganze Jahr getrennt veranlagen oder das ganze Jahr gemeinsam.
Wir hatten beides berechnet (Jahr 2013), der Unterschied  waren 400 Euro.

Steht aber auch alles im Handbuch, welches immer mit der Steuererklärung mitgeliefert wird. :-)

Grüße
er ist in steuerlichen Dingen sehr bewandert.



htc one m8 tasche
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2014, 04:43:01 von Andy24 »

Offline Alice

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2014, 21:51:39 »
Wir haben im Dez. 2012 geheiratet und es wurde rückwirkend für das ganze Jahr als Ehepaar versteuert. Die Dame auf dem fr. Finanzamt hat uns gesagt, es spielt keine Rolle in welchem Monat etc. man heiratet, in diesem Jahr wird als Ehepaar versteuert.
Viele Grüße :-)

Offline Eliott

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Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« Antwort #12 am: 31. Dezember 2014, 21:57:04 »
Da kennen wohl die Finanzbeamten im Elsass ihre eigenen Bestimmungen nicht.
Ihr hättet auch getrennt veranlagen können.  =D