Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: **ringlord** am 13. November 2014, 12:07:11
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Hallo Zusammen!!! :winkerwinker:
Ich habe eine kurze Frage zur steuerlichen Regelung in Frankreich nach Hochzeit:
"Wenn wir dieses Jahr im Dezember noch heiraten gehen, ist dann die steuerliche Regelung wie in Deutschland? So dass die Steuern für das komplette Jahr 2014 als verheiratetes Paar berechnet werden?
Oder zählt die Versteuerung als verheiratetes Ehepaar dann für 2014 erst ab Dezember 2014? ...und bis Dezember werden dann Steuern jeweils als "Single" berechnet wie zur Zeit..???"
In Deutschland würde man ja die Steuern für 2014 "zurückbekommen" welche die Differenz betragen zu verheiratet/unverheiratet.....
Vielen Dank vorab!
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Man macht für den Zeitraum bis zum Tag der Hochzeit eine getrennte Erklärung, für den Rest danach eine gemeinsame. Wenn Ihr im Dezember heiratet, würde ich bis 31.12.2014 eine getrennte und ab 1.1.15 eine Gemeinsame machen. Du sparst für die paar Tage nicht wirklich viel.
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Hallo Dirk!
Danke für deine schgnelle Antwort!
Bin gerade trotzdem leicht verunsichert. Habe parallel hierzu jmd. geschrieben der mir in F immer die Steuererklärung macht. (hab allerdings nicht mit einer so schnellen Antwort gerechnet ;-) )
Er hat mir jetzt zurückgeschrieben dass es wie in Deutschland rückwirkend zum 01.01.2014 gilt. So dass die Steuererklärung für 2014 komplett es Ehepaar gemacht wird..... :anixwissen:
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Tja, vielleicht weiss der user pifolog da mehr, er ist in steuerlichen Dingen sehr bewandert. Vielleicht hat sich auch wieder was geändert.
Oder Du frägst bei Deinem CDI mal nach.
Ist der Steuer-Mensch Dein Bankberater?
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ahahah, nein, Versicherungsmann....macht aber sehr viele Steuerangelegenheiten in F.
Wollte heute mittag mal noch bei der Bank nachfragen... Gehe zwar so oder so heiraten, aber ist schon gut soetwas vorher zu wissen :eijoo:
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Du kannst wählen, entweder das ganze Jahr getrennt veranlagen oder das ganze Jahr gemeinsam.
Wir hatten beides berechnet (Jahr 2013), der Unterschied waren 400 Euro.
Steht aber auch alles im Handbuch, welches immer mit der Steuererklärung mitgeliefert wird. :-)
Grüße
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Hallo,
habe auch nochmal eine Frage dazu,und wie sieht es dann aus wenn man im April oder Mai heiratet?
Danke Gruss
Micha
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In welchem Monat die Heirat war ist egal. Getrennte oder gemeinsame Erklärung, es wird immer das komplette Kalenderjahr genommen.
Die gemeinsame Erklärung lohnt sich, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch sind. Je größer die Differenz umso höher der Vorteil.
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So, Vorgang ist nun abgeschlossen.
Pifolog hat absolut recht! Waren eben beide bei unserem Steuerberater und haben alles vorgelegt.
Ist genauso wie oben beschrieben!
Immer das ganze Jahr; entweder als Paar oder getrennt...!!
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Da hättest kein Steuerberater für gebraucht.
Ein bisschen französisch und einen Blick in die Steuerunterlagen hätte genügt.
Ich glaub ich werde Steuerberater.
Grüße
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Du kannst wählen, entweder das ganze Jahr getrennt veranlagen oder das ganze Jahr gemeinsam.
Wir hatten beides berechnet (Jahr 2013), der Unterschied waren 400 Euro.
Steht aber auch alles im Handbuch, welches immer mit der Steuererklärung mitgeliefert wird. :-)
Grüße
er ist in steuerlichen Dingen sehr bewandert.
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Wir haben im Dez. 2012 geheiratet und es wurde rückwirkend für das ganze Jahr als Ehepaar versteuert. Die Dame auf dem fr. Finanzamt hat uns gesagt, es spielt keine Rolle in welchem Monat etc. man heiratet, in diesem Jahr wird als Ehepaar versteuert.
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Da kennen wohl die Finanzbeamten im Elsass ihre eigenen Bestimmungen nicht.
Ihr hättet auch getrennt veranlagen können. =D