Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: banjo am 26. August 2012, 16:18:59
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Hallo Leute,
weiss jemand, wie die steuerliche Behandlung in F für folgenden Fall sein würde:
Grenzgänger, wohnhaft in F, Einkommen aus angestellter Tätigkeit in D, Kauf und Fremdvermietung einer Immobilie in D.
Inwieweit können Ausgabe der Finanzierung in F angesetzt werden? Wenn die Steuern auf die Mieteinnahme haben wollen, dann müssen sie auch die Ausgabe (Finanzierung Kaufpreis) gegenrechnen.
Befindet sich jemand in einer solchen Situation und kennt sich damit aus?
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Hallo
Da die Einkünfte in D steuerpflichtig sind, sind die Finanzierungskosten, wie auch alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Kosten, auch in D zu deklarieren und vollständig abzugsfähig sofern Du aus der Einkommensquelle tatsächlich beabsichtigst Einkünfte zu erzielen.
Mit dem DBA kannst Du doch umgehen!? -Artikel 19 DBA D-F
Gruß
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Danke XY, soweit war mir das schon klar.
Die Frage ist -wie gehen die Franzosen damit um.
Einnahmen aus Vermietung - Aufwendungen ergeben ein Minus in D.
Kann dieses Minus in F berücksichtigt werden? Es schmälert ja mein Welteinkommen...
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In D wären im umgekehrten Falle die negativen Einkünfte in einen negativen Progressionsvorbehalt einzubeziehen und würde den Steuersatz entsprechend vermindern.
Wie F das handhabt kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen, wird aber vergleichbar sein.
Bei negativen Einkünften in D sind aber einige Fallstricke zu berücksichtigen:
BMF Schreiben vom 8.10.2004 „Einkommenserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ BMF IV C 3 – S 2253 – 91/04
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http://www.smartsteuer.de/pdf/steuertipps/Einkuenfteerzeilungsabsicht-VundV.pdf
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Danke für den Link.
Wenn man jetzt wüsste, wie die Franzosen das handhaben...
Nachdem ich letzhin erfahren durfte, dass das CDI Wissembourg die Eigenleistung für die Renovierung eine ETW in F nicht anerkennen will - es sei sonst 'Schwarzarbeit' - trau ich den Buben dort nicht mehr....