Hallo Leute,
weiss jemand, wie die steuerliche Behandlung in F für folgenden Fall sein würde:
Grenzgänger, wohnhaft in F, Einkommen aus angestellter Tätigkeit in D, Kauf und Fremdvermietung einer Immobilie in D.
Inwieweit können Ausgabe der Finanzierung in F angesetzt werden? Wenn die Steuern auf die Mieteinnahme haben wollen, dann müssen sie auch die Ausgabe (Finanzierung Kaufpreis) gegenrechnen.
Befindet sich jemand in einer solchen Situation und kennt sich damit aus?