Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Sozialversicherungsbeiträge  (Gelesen 6958 mal)

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Offline Eliott

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Sozialversicherungsbeiträge
« am: 21. April 2014, 07:47:13 »
Hallo zusammen,

wollte mal sicherheitshalber nachfragen.

Dieses Jahr sind auf der Lohnsteuerbescheinigung das erste Mal die Sozialversicherungsbeiträge getrennt ausgewiesen.
Bisher war das immer ein Betrag.

Ist doch dann richtig wenn ich die

Krankenversicherung (KV)
Pflegeversicherung (PV)
Arbeitslosenversicherung (AV)
Rentenversicherung (RV)

vom Brutto abziehen und somit zum zu versteuernden Betrag komme.

Offline Waylon57

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #1 am: 21. April 2014, 08:47:21 »
Klar kannst du das so machen.

Offline Matthias#28

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #2 am: 21. April 2014, 19:24:26 »
Ich hatte das schonmal hier irgendwann gepostet. Ich gebe seit Jahren den Ausdruck des beiliegenden Excel ab, da unsere Firma einige Werte ueber die Monate hinaus verschiebt, und im speziellen ueber das Kalenderjahresende. Der Ausdruck wird bei mir bisher ohne Nachfragen akzeptiert. Die Kuerzel/SteuerCodes sind natuerlich die von meiner Firma, aber ich denke den Klartext kann man ja auch verstehen.
gruss Matthias

Offline jauno

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #3 am: 01. Mai 2014, 13:51:24 »
Hallo,
ich wollte mich hier einklinken und nochmals nachhaken.

Ist es also definitiv korrekt, dass das in Frankreich zu versteuernde Einkommen (AJ) nicht die Beiträge zur (deutschen) Sozialversicherung beinhaltet, inbesondere auch nicht die AG/AN-Beiträge zur Rentenversicherung. Ich frage nochmals nach, da mir ein franz. Steuerberater irgendwann gesagt hatte, man trägt unter AJ einfach das Feld 3 (Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge) der deutschen Lohnsteuerbescheinigung ein und das würde ja alle SV-Beiträge beinhalten.

Gruß
Norbert
Naturalisé en 2017

Offline Gabrielle

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #4 am: 01. Mai 2014, 16:36:32 »
Hallo Norbert,

ja, es ist definitiv korrekt! Auch wir ziehen alljährlich aus unseren Jahresgehaltsendabrechnungen die Sozialbeiträge ab, da die ja auch definitiv in Deutschland abgeführt werden.
Da ging der frz. Steuerberater vermutlich von einer Beschäftigung in Frankreich aus?

Dir und allen anderen aus unserem Forum noch einen schönen Feiertag - liebe Grüße Gabrielle

Offline Matthias#28

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #5 am: 01. Mai 2014, 16:46:51 »
Also meine Formel ist die (die wird schon so seit Jahren von Finanzamt Weissenburg akzeptiert (ist auch so in den o.a. Excel drin):

Gesamtjahres Brutto (steht auf der DEZ.-Gehaltsbescheingung irgendwo drauf)
- Rentenversicherung laufendes Entgelt
- Rentenversicherung Einmalzahlung
- Arbeitslosenversicherung laufendes Entgelt
- Arbeitslosenversicherung Einmalzahlung
+ Arbeitgeber Zuschuss Krankenversicherung
+ Arbeitgeber Zuschuss Pflegeversicherung
- Abgefuehrter Anteil Beitrag Krankenversicherung
- Abgefuehrter Anteil Beitrag Pflegeversicherung
- Abgefuehrter Beitragszuschlag zur Pfelgeversicherung
= zu versteuernder Betrag = Revenues d'activité (1AJ)
gruss Matthias

Offline jauno

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #6 am: 01. Mai 2014, 19:48:37 »
Vielen Dank für eure Antworten.
So hab ich es die Jahre auch immer praktiziert, war mir aber nicht sicher, ob es regelkonform ist.

Zusatzfrage:
Ich bin Schichtarbeiter arbeite auch Nachts und habe auch bezahlte Überstunden
Überstunden sind ja ab 2013 nicht mehr steuerbefreit. Fällt also flach.
Weiß jemand, wie es mit der Besteuerung der Nachtzuschläge in Frankreich aussieht? Meine Info lautet bisher "nicht steuerbefreit".
Gruß
Norbert
« Letzte Änderung: 01. Mai 2014, 19:52:51 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline Julia1983

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Re: Sozialversicherungsbeiträge
« Antwort #7 am: 09. Mai 2014, 10:14:03 »
ist doch interessant zu erfahren, dass auch bei den Franzosen alles mögliche versteuert wird