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Autor Thema: steuerl. Wohnsitzland Frankreich / Zinsen Formular 2778  (Gelesen 2518 mal)

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Offline Schaoten

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Hallo zusammen,

mal eine Frage für die Steuerspezialisten. Wenn ich eine Schuldverschreibung kaufe und Zinsen daraus erhalte, welche Zinsen muss ich in dem neuen Formular 2778 bzw. auch in der jährlichen Steuererklärung angeben: die Zinsen für die Haltedauer (Kauf bis Kupondatum) oder für die gesamte Zinsperiode (Kupondatum zu Kupondatum)?
Beispiel:
Kauf Wertpapier 15.01.2014
Zinstermine 15.12.2013 und 15.06.2014
Muss ich nun die Zinsen vom 15.01.-15.06.2014 im Juli melden oder die Zinsen vom 15.12.13 bis 15.06.2014. Die Bank (in Deutschland) wird mir ja den gesamten Kupon gutschreiben, aber effektiv halte ich das Papier ja erst seit 15.01.2014.

Vielen Dank im Voraus