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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Guest am 27. Juni 2007, 12:12:58

Titel: Steuerklasse des Ehepartners
Beitrag von: Guest am 27. Juni 2007, 12:12:58
hallo zusammen,

ich habe vor in naher zukunft nach luxemburg oder frankreich arbeiten zu gehen. ich habe zur zeit die steuerklasse 3 und meine frau 5.
ist es dann nach meinem wechsel möglich, das ich die steuerklasse 5 und meine frau 3 bekommt?
ist dies überhaupt rechtens, oder muss ich mein einkommen aus frankreich hier angeben?

wer kann mir hierzu helfen, da ich kpl. neuland betrete.

vielen dank
markus
Titel: Steuerklasse des Ehepartners
Beitrag von: ~Pero~ am 27. Juni 2007, 12:59:22
Hallo Markus,

Ich verstehe Dich aber so, dass Ihr in Deutschland wohnt und das auch so bleibt?

also wenn Du in Luxemburg arbeitest, dann versteuerst Du auch dort Dein Einkommen, dort sind die Klassen auch völlig anders geregelt als in Deutschland.

Die Steuersätze in LUX sind allerdings auch wesentlich niedriger als in DE, es wird dann nur so sein, dass wenn ihr nicht getrennt veranlagt seid, Dein luxemburger Einkommen zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts zu dem Deiner Frau addiert wird. (Ermittlung des Familieneinkommens)

welche Steuerklasse dann in DE für Deine Frau günstiger ist, richtet sich nach der Höhe der Individual-Einkommen und Abschreibemöglichkeiten.
Da solltet Ihr einen guten Steuerberater frequentieren.

Genaueres:  www.diegrenzgaenger.lu


In DE wohnen und in FR arbeiten ist wohl auch die eher seltenere Variante, da i.d.R. das Durchschnittseinkommen in Frankreich niedriger als in Deutschland ist.
Wie es da mit den Steuern aussieht kann ich Dir leider nicht sagen.

Hoffe ich konnte wenigstens ein wenig Hilfestellung geben.

LG
Pero