Hallo Alice,
bist du Beamter oder Beamtin oder Angestellte/r im Öffentlichen Dienst gilt in Deutschland das sog. "Kassenstaats-Prinzip", welches besagt, man MUSS in Deutschland seine Steuer zahlen, bekommt die also mtl. vom Gehalt abgezogen. Und das - leider - nach Steuergruppe I und leider nicht Gruppe II, geschweige denn III !
Die gemeinsame Steuererklärung in Frankreich beinhaltet aber, dass du den sog. Crédit d'impôt erhältst, heißt, die in Deutschland gezahlten Steuern werden in der frz. Steuererklärung deklariert.
Lg Gabrielle