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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: skyline06 am 13. Mai 2017, 16:57:42

Titel: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: skyline06 am 13. Mai 2017, 16:57:42
Hallo,

ich habe letztes Jahr gelesen, dass es seitens EUGH für Grenzgänger nicht zulässig ist auf Zinserträge usw. die CSG zu erheben. Wo in der Steuerklärung soll ich Zinserträge aus Deutschland eintragen? Bisher habe ich diese im Feld 2TS eingetragen
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: Frontalier am 15. Mai 2017, 15:26:30
Ja, die Zinsen musst du trotzdem wie in den Vorjahren deklarieren. Mir haben sie auch zu Unrecht Sozialabgaben einbehalten. Diese musst du dann reklamieren und zurückfordern. Warte seit 5 Monaten auf Antwort vom Finanzamt!!!
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: pifolog am 15. Mai 2017, 17:50:35
Da hat sich doch nichts geändert, oder ?  Sozialabgabenfrei in Frankreich sind für Grenzgänger lediglich ihre Bezüge als Grenzgänger, also Lohn/Gehalt aus Deutschland.  Andere Einfünfte wie Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne usw. unterliegen den französischen Sozialabgaben, egal ob die Anlagen in einem deutschen oder französischem Bankdepot liegen.
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: Nicod3mus am 16. Mai 2017, 09:34:13
Nach den Aussagen meines Steuerberaters ist nur der Arbeitslohn sowie Einkünfte aus Immobilienvermögen sozialabgabenfrei in Frankreich.
Zinsen, Dividenden etc. unterliegen der vollen Besteuerung in Frankreich. Die Befreiung von den Sozialabgaben (aus den EuGH-Urteil 2015) galt lt. meinem Steuerberater nur für Einkünfte bis 2014 oder 2015 (wollte sich da nicht genau festlegen), da zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung vorgenommen worden ist.
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: Frontalier am 16. Mai 2017, 10:32:41
Ja das galt wie gesagt bis 2015.
Mir wurden Sozialabgaben auf Mieteinkünfte und Zinsen, Dividenden erhoben, die ich für das Jahr 2015 zurückfordere, jedoch seit 5 Monaten auf Antwort warte.. Ab 2016 sieht das anders aus, wobei heute ein interessanter Bericht in der Saarbrücker Zeitung steht, der das Thema aufgreift. Könnte sein, dass Frankreich mit dem Versuch die Sozialabgaben unter dem Deckmantel vorgelagerter Fonds unterzubringen scheitert und auch ab 2016 zurückerstatten muss.

Mal abwarten.

LG
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: Stini am 22. Mai 2017, 10:11:08
Hallo zusammen,

wo tragt ihr denn jetzt die Zinsen ein - 2TR oder 2TS?
Ich habe sie letztes Jahr bei 2TR eingetragen...

Viele Grüße
Stini
Titel: Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
Beitrag von: skyline06 am 25. Mai 2017, 15:55:57
Bisher habe ich es bei Zinserträgen so gehandhabt sie im Feld 2TS einzutragen.

Wie siehts denn mit Zinsen aus, die in einem Bausparvertrag gebunden sind. Sind diese wie die französischen Varianten Compte épargne logement und Plan épargne logement steuerfrei?