Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerfreistellung  (Gelesen 8495 mal)

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Offline Auswanderer86

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Steuerfreistellung
« am: 18. April 2014, 22:17:45 »
Hallo liebe Grenzgänger Community,

Hab da mal ne Frage, zwecks der Steuerbefreiung

Wie läuft das jetzt genau ab, ich hab anfang April meine Grenzgängerbescheinigung bei meinem AG abgegeben, dieser hat diese sofort an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, jetzt zu meiner eigentlichen Frage, bin ich jetzt ab dem Zeitpunkt Steuerbefreit ? Sprich am 15.05 bekomm ich meinen ersten Lohn ohne Lohnsteuerabzug ?

Schon mal vorab danke
Lg

banjo

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #1 am: 18. April 2014, 22:25:06 »
Erst, wenn der Freistellungsbescheid des FA beim AG eingegangen ist. Dort steht ein Datum drauf. Frag beim AG nach.

Offline Auswanderer86

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #2 am: 18. April 2014, 22:56:52 »
Ok wenn der jetzt im april kommt werde ich dann april noch versteuert ??

Offline Alice

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #3 am: 18. April 2014, 23:11:34 »
bei mir galt die Steuerfreistellung rückwirkend, für einen Monat glaub ich, mein AG hatte erst versteuert ausgezahlt und mir das Geld später nachüberwiesen.
Viele Grüße :-)

Offline Auswanderer86

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #4 am: 18. April 2014, 23:14:12 »
Ja genau das meinte ich,denn ich hab im April 6 Überschichten und das Komplette Osterwochenende + Ostermontag Nachtschicht, dass wäre schon was feines wenn ich das alles Steuerfrei bekäme im Mai ;-)

banjo

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #5 am: 18. April 2014, 23:38:03 »
Es steht ein Datum in dem Freistellungsbescheid, ab dem gilt es. Kann auch rückwirkend sein.

Offline Ralph

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #6 am: 18. April 2014, 23:59:05 »
dass wäre schon was feines wenn ich das alles Steuerfrei bekäme im Mai ;-)

Steuerfrei ist das nicht - Du bezahlst nur woanders deine Steuern.... :zwinkern:
Rechtzeitig was auf die Seite lagen, das birgt auch eine gewisse Gefahr wenn man am Anfang in F nichts vorauszahlen muß.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Auswanderer86

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #7 am: 19. April 2014, 01:11:27 »
Ok laut Auskunft vieler Franzosen hier bei uns auf der Arbeit, bin ich als verheirateter mit 3 Kindern in Frankreich steuerfrei, dies sagte auch eine Mitarbeiterin der Credit Mutuel

Offline Eliott

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #8 am: 19. April 2014, 07:45:33 »
Hi Auswanderer,
na du bist ja ein optimistisches Kerlchen.
Aufgrund irgendwelcher Pauschalaussagen von irgendwelchen Credit Mutuel Mitarbeitern und Arbeitskollegen von Steuerbefreiung zu sprechen ...
Naja, da würde ich doch schon erstmal die Steuererklärung machen und warten was bei rauskommt.



P.S.: Die Ausdrücke Steuerfrei, Steuerbefreiung sind hier meiner Ansicht nach nicht die richtigen.
        Du wirst in Frankreich genauso versteuert nur zahlst du vielleicht keinen Geldbetrag.
        Verstehst du was ich meine?
        Ich glaube Ralph meinte das auch so.

Offline Matthias#28

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #9 am: 21. April 2014, 15:45:03 »
Hi Auswanderer,
na du bist ja ein optimistisches Kerlchen.
Aufgrund irgendwelcher Pauschalaussagen von irgendwelchen Credit Mutuel Mitarbeitern und Arbeitskollegen von Steuerbefreiung zu sprechen ...
Naja, da würde ich doch schon erstmal die Steuererklärung machen und warten was bei rauskommt.
Eliott du sprichst mir aus der Seele. Damals als wir hier in den Raum gezogen sind, war der erste Kontakt ein Immo-Makler. Der hat unverfroren damit geworben in der Art:
" ... sie bezahlen nur 10% Logsteuer die in Deutschland bezahlen ... die Haeuse kosten nur die Haelfte von Deutschland ... usw."
Je laenger und genauer wir das hinterfragt hat sich das eine oder andere in Luft aufgeloest. Ich finde es manchmal schon kriminell wie in der Realitaet mit Wolkenkuckshaeuser
geworben wird. Um so froher bin ich hier in Forum gestolpert zu sein: Hier wird dir wirklich geholfen.
gruss Matthias

Offline Waylon57

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Re: Steuerfreistellung
« Antwort #10 am: 21. April 2014, 17:01:32 »
Eliott du sprichst mir aus der Seele. Damals als wir hier in den Raum gezogen sind, war der erste Kontakt ein Immo-Makler. Der hat unverfroren damit geworben in der Art:
" ... sie bezahlen nur 10% Logsteuer die in Deutschland bezahlen ... die Haeuse kosten nur die Haelfte von Deutschland ... usw."
Je laenger und genauer wir das hinterfragt hat sich das eine oder andere in Luft aufgeloest. Ich finde es manchmal schon kriminell wie in der Realitaet mit Wolkenkuckshaeuser
geworben wird. Um so froher bin ich hier in Forum gestolpert zu sein: Hier wird dir wirklich geholfen.

Heute wird zumindest noch damit geworben, dass man sich quasi durch die Steuerersparnis ein Haus in Frankreich "schenken" kann. Wenn ich mir die deutsche Lohnsteuer für unsere Einkünfte mit einem "Brutto-Netto-Rechner" ausrechne und diese mit der tatsächlichen Lohnsteuer in Frankreich vergleiche, dann ist zumindest diese Aussage nicht unbedingt verkehrt.


Dem Auswanderer kann ich mal den nachfolgenden Link ans Herz legen. Dort ist eine Simulation der zu zahlenden Steuern für 2013 möglich:
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm

Bei nur einem Einkommen und drei Kindern liegt die Grenze, abzgl. der 10% bzw. der "frais réels", bei der du in F keine Lohnsteuer mehr zahlen mußt, irgendwo zwischen 30.000 € und 35.000 € im Jahr.  
« Letzte Änderung: 21. April 2014, 17:05:34 von Waylon57 »