Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: benny-6 am 12. Mai 2024, 19:53:18
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Wie gehe ich mit steuerfreien Lohnersatzleistungen aus Deutschland um, z.B. Außendienstzulage steuerfrei bei mehr als 8h Abwesenheit von der Wohnung im Aussendienst , steuerfreier Inflationsausgleich? Müssen diese Beträge in Frankreich auch versteuert werden und unter welcher Nummer trage ich diese im Formular ein, falls es dort ein separates Feld gibt?
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In Deutschland steuerfrei interessiert die Franzosen nicht.
Deswegen gab es ja Ärger, weil beim Kurzarbeitergeld in DE fiktive Steuer abgezogen wurde (zwischenzeitlich rückerstattet von der Firma)
Nach meinem Kenntnisstand muss alles angegeben werden, ich gebe es zumindest an. - ich bin aber kein Finanzbeamter, also nagele mich drauf nicht fest.