Liebe Forumskollegen,
ich bin am 01.10.2008 von Frankreich nach Deutschland gezogen und werde zukünftig mein Einkommen in D versteuern. Soweit ich im Forum nachlesen konnte, unterliegen die französischen Einkünfte des Jahres 2008 in D dem Progressionsvorbehalt. Der Eintrag erfolgt in der Anlage N. Leider konnte ich bisher keinen Hinweis darauf finden, ob in der Steuererklärung das französische net oder brut imposable angeben muss. Hie also meine Frage:
Muss ich in der deutschen Steuererklärung das net oder brut imposable angeben?
Kann ich die Angabe um die dazugehörigen Werbungskosten reduzieren?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bei meiner ersten Steuererklärung unterstützen könntet! Vielen Dank
Gruß Rodrigo