Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: dracul3 am 21. April 2016, 11:44:18
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Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob ich als Geschäftsführer auch einen Steuervorteil in Frankfreich habe? Ich beziehe mein Gehalt über eine GmbH, in der ich Geschäftsführer und Gesellschafter bin. In Deutschland zahle ich ganz normal Lohn- und Kirchensteuer ? viele Grüße
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Sofern Du als Geschäftsführer angestellt und Grenzgänger bist (also im Grenzgebiet F wohnst und im Grenzgebiet D arbeitest und die üblichen Dinge wie 45-Tageregelung passen), zahlst Du in Frankreich die Steuern.
Du musst in Deiner GmbH angestellt sein.
Grüße
moni