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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: laura am 07. März 2012, 23:17:52

Titel: Steuererklärung: Unterhalt und Quotient Familial
Beitrag von: laura am 07. März 2012, 23:17:52
wird der gezahlte Unterhalt für MINDERJÄHRIGE Kinder in der Steuererklärung auch berücksichtigt oder ist dieser schon durch den Quotient Familal abgegollten?
Titel: Re: Steuererklärung: Unterhalt und Quotient Familial
Beitrag von: Gabrielle am 08. März 2012, 07:19:48
Hallo Laura,
den gezahlten (überwiesenen) Unterhalt kann man geltend machen. Es wird von französischer Seite (Finanzamt) jedes Jahr ein Höchstbetrag, der berücksichtigt wird, festgelegt. Im Jahr 2011 lag der bei 6.378,00 Euro - alles, was darüber hinausgeht, wird dann nicht berücksichtigt (bei drei auswärts studierenden Kindern ist der Betrag schnell erreicht). Allerdings verlangt das Finanzamt, dass man die Zahlungen nachweist. Entweder durch Kopie des Dauerauftrages oder schriftlicher Bestätigung durch deine Bank oder, wie wir es machen, durch Kopien unserer Kontoauszüge, woraus die abgebuchten Beträge hervorgehen. (Beträge, von denen wir annehmen, dass die das Finanzamt nichts angehen, werden geschwärzt.) Gab bisher noch keine Probleme.
Auf dem Steuerformular bitte suchen: "Pension alimentaire..." und da euren Gesamtbetrag der gezahlten Unterhaltsleistung/en eintragen.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle